230024 WS Gesellschaftsdiagnosen: Konflikt als soziologisches Phänomen (2023W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 25.08.2023 10:00 bis Di 19.09.2023 10:00
- Anmeldung von Fr 22.09.2023 10:00 bis Di 26.09.2023 10:00
- Abmeldung bis Fr 20.10.2023 23:59
Details
max. 26 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Samstag 14.10. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 11.11. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 25.11. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 16.12. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 13.01. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Klassiker der Soziologie wie Max Weber, Émile Durkheim, Theodor Geiger, Niklas Luhmann, Pierre Bourdieu u.a. haben über die Einbettung des Rechts in andere soziale Systeme nachgedacht und sich dabei weit über eine engere Befassung mit Rechtssystemen hinaus in ihren jeweils eigenen Begrifflichkeiten mit der Sozialstruktur und der sozialen Praxis im Rahmen des Verhältnisses von Recht und Gesellschaft befasst. Einen wichtigen thematischen Aspekt stellt dabei die Befassung mit Konflikten als zentralen Bestandteil des Sozialen (unterschiedliche und unvereinbare Interessen, Werte oder Ziele werden von unterschiedlichen Akteuren verfolgt), Konflikttypen, -situationen und Entscheidungen in komplexen Systemen dar, welche alltäglich (nicht nur) im juristischen Feld getroffen werden.In der Lehrveranstaltung werden in einem ersten Teil verschiedene Konzeptionen des Konfliktbegriffs in der Soziologie (z.B. von Max Weber, Ralf Dahrendorf) vorgestellt und der jeweilige theoretische Rahmen im Kontext von Recht und Gesellschaft diskutiert. Im zweiten Teil der Lehrveranstaltung erhalten die Teilnehmenden Einblicke in Forschungen zur Frage, wie die Entstehung und der Verlauf von Konflikten soziologisch erklärt werden können. Wir gehen auf empirische Studien ein, die sich mit der Frage beschäftigen, unter welchen Bedingungen potentiell rechtliche Konflikte in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (wie z.B. Wohnen, Arbeit, Familie) juristisch gelöst werden (oder nicht), ob und wie soziale Faktoren die Konfliktlösung beeinflussen und die Mobilisierung von Recht bedingen.Im angloamerikanischen Forschungszweig der „Law in/and Society-Forschung“ und der „Socio-Legal Studies“ gibt es dazu eine Vielzahl von Forschungen zur sozialen Dimension der Rechtsanwendung und -durchsetzung (Pionierstudien u.a. Black 1971, 1973; Galanter 1974; Mayhew 1975) aber auch Arbeiten, die sich in einem umfassenderen Verständnis damit beschäftigen, wie Recht als Praxis und Diskurs im Alltag wirkt (z.B. Ewick/Silbey 1988, Merry 1990, Nielsen 2000). Im deutschen Sprachraum sind insbesondere die Pionierarbeiten von Erhard Blankenburg zum ungleich verteilten Zugang zum Recht nennen (Blankenburg 1980, 1995, 2000). Inwieweit der Umgang mit Konfliktsituationen davon beeinflusst wird, welchen sozialen Gruppen wir angehören ist jedoch bei weitem nicht abschließend erforscht. Im Zentrum stehen daher die folgenden Fragen:Wem steht Recht als Werkzeug zur Verfügung - und wem nicht? Welchen „Nutzen“ und welche „Nachteile“ (Hanak et al. 1989) bringen rechtliche Konfliktlösungen mit sich? Welche alternativen Formen der Konfliktbewältigung werden von welchen sozialen Gruppen angewandt?
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein "Notenrelevantes Gespräch" (Plausibilitätsprüfung) der abgegebenen schriftlichen Arbeit vorsehen, das erfolgreich zu absolvieren ist.Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann d* Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich zu stellen. Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst.
Dies uns weitere Bestimmungen finden sie im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.Wenn Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte die StudienServiceStelle Soziologie (vgl: Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen" https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheit
Lektüre der Grundlagentexte, aktive Mitarbeit (10%)
Präsentation einer Studie (mündlich) (30%)
Schriftliche Arbeit (60%)Beurteilungsmaßstab:
1 (sehr gut) 100 - 90 Punkte
2 (gut) 89 - 81 Punkte
3 (befriedigend) 80 - 71 Punkte
4 (genügend) 70 - 61 Punkte
5 (nicht genügend) 60 - 0 Punkte
Lektüre der Grundlagentexte, aktive Mitarbeit (10%)
Präsentation einer Studie (mündlich) (30%)
Schriftliche Arbeit (60%)Beurteilungsmaßstab:
1 (sehr gut) 100 - 90 Punkte
2 (gut) 89 - 81 Punkte
3 (befriedigend) 80 - 71 Punkte
4 (genügend) 70 - 61 Punkte
5 (nicht genügend) 60 - 0 Punkte
Prüfungsstoff
Gemeinsame Lektüre wird über Moodle bekannt gegeben.
Literatur
Bourdieu, Pierre (1987): The Force of Law. Toward a Sociology of the Juridical Field. In: Hastings Law Journal 38, S. 814–853.Bonacker, Thorsten (2008): Sozialwissenschaftliche Konflikttheorien. Eine Einführung. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer. (Sozialwissenschaftliche Friedens- und Konfliktforschung Band 5)Black, Donald J. (1973): The Mobilization of Law. In: The Journal of Legal Studies 2 (1), S. 125–149.Blankenburg, Erhard (1980): Rechtsmobilisierung: Über die Wahrscheinlichkeit des Gangs zum Gericht, die Chance des Erfolgs und die daraus folgenden Funktionen der Justiz. In: Zeitschrift für Rechtssoziologie 1 (1), S. 33–64.Blankenburg, Erhard (1995): Mobilisierung des Rechts. Eine Einführung in die Rechtssoziologie. Berlin, Heidelberg: Springer.Blankenburg, Erhard; Schönholz, Siegfried; Rogowski, Ralf (1979): Zur Soziologie des Arbeitsgerichtsverfahrens. Die Verrechtlichung von Arbeitskonflikten. Neuwied und Darmstadt: Hermann Luchterhand Verlag (Demokratie und Rechtsstaat. Kritische Abhandlungen zur Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik, 47).Dahrendorf, Ralf (2022 [1956]): Class and Conflict in an Industrial Society. London: Routledge.Ewick, Patricia; Silbey, Susan S. (1998): The Common Place of Law: Stories from Everyday Life. Chicago: University of Chicago Press.Hanak, Gerhard; Stehr, Johannes; Steinert, Heinz (1989): Ärgernisse und Lebenskatastrophen. Über den alltäglichen Umgang mit Kriminalität. Bielefeld: AJZ.Merry, Sally Engle (1990): Getting Justice and Getting Even: Legal Consciousness among Working-Class Americans. Chicago: University of Chicago Press.Nielsen, Laura Beth (2000): Situating legal consciousness: Experiences and attitudes of ordinary citizens about law and street harassment. In: Law & Society Review 34 (4), S. 1055–1090.Weitere Literatur wird am Beginn der LV bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
in 505: BA T2 Workshop Gesellschaftsdiagnosen
Letzte Änderung: Mi 20.09.2023 14:48