230035 FPR Forschungspraktikum 2: Migration, Flucht und Asyl (2019W)
Gegenwärtige Lebensrealitäten in einer vielfältigen Gesellschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 19.08.2019 13:00 bis Do 19.09.2019 13:00
- Anmeldung von Mi 25.09.2019 13:00 bis Fr 27.09.2019 13:00
- Abmeldung bis So 20.10.2019 23:59
Details
max. 31 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 07.10. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 14.10. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 21.10. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 28.10. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 04.11. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 11.11. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 18.11. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 25.11. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 02.12. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 09.12. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 16.12. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 13.01. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 20.01. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 27.01. 09:00 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheit (max. zwei Einheiten fehlen)
-Regelmäßige Lektüre der Pflichtliteratur 20%
-Mitarbeit in der LV sowie in den Arbeitsgruppen (Recherche, -Datenerhebung und -auswertung) 20%
-schrifliche Abgaben während des Semesters 20%
-Verfassen einer Abschlussarbeit und Präsentation 40%
-Für eine Beurteilung müssen mindestens 51% der Teilleistungen erbracht werden.Hinweis der SPL:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
-Regelmäßige Lektüre der Pflichtliteratur 20%
-Mitarbeit in der LV sowie in den Arbeitsgruppen (Recherche, -Datenerhebung und -auswertung) 20%
-schrifliche Abgaben während des Semesters 20%
-Verfassen einer Abschlussarbeit und Präsentation 40%
-Für eine Beurteilung müssen mindestens 51% der Teilleistungen erbracht werden.Hinweis der SPL:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheit (max. zwei Einheiten fehlen)
-Regelmäßige Lektüre der Pflichtliteratur 20%
-Mitarbeit in der LV sowie in den Arbeitsgruppen (Recherche, -Datenerhebung und -auswertung) 20%
-schrifliche Abgaben während des Semesters 20%
-Verfassen einer Abschlussarbeit und Präsentation 40%
-Für eine Beurteilung müssen mindestens 51% der Teilleistungen erbracht werden.
-Regelmäßige Lektüre der Pflichtliteratur 20%
-Mitarbeit in der LV sowie in den Arbeitsgruppen (Recherche, -Datenerhebung und -auswertung) 20%
-schrifliche Abgaben während des Semesters 20%
-Verfassen einer Abschlussarbeit und Präsentation 40%
-Für eine Beurteilung müssen mindestens 51% der Teilleistungen erbracht werden.
Prüfungsstoff
s.o.
Literatur
Literatur wird in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
in 505: BA A3 Forschungspraktikum 2
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:21
Das Forschungspraktikum setzt sich mit den Bedingungen und Folgen von vielfältigen Formen der grenzüberschreitenden Mobilität, Migration und Flucht auseinander. Im heutigen Europa sowie weltweit sind Menschen aus unterschiedlichsten Gründen grenzüberschreitend mobil. Manche wandern in ein anderes Land aus, wie wir es aus der klassischen Migrationsforschung kennen. Andere entscheiden sich für regelmäßige, saisonale Aufenthalte oder pendeln tageweise, wöchentlich oder in einem anderen zeitlichen Rhythmus über internationale Grenzen. Seit einigen Jahren ist auch die Fluchtmigration im Fokus unseres (öffentlichen) Interesses. In diesem Forschungspraktikum werden Sie sich mit den Lebensrealitäten von MigrantInnen und Flüchtlingen in diesem breiten Verständnis von Migration beschäftigen können – und Ihren eigenen Interessensschwerpunkten hier nachgehen. Diese Lebensrealitäten sind dabei auch von sozialen Institutionen geprägt, wie etwa dem Universitätssystem, dem Arbeitsmarkt und Systemen der sozialen Sicherheit (im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.). Gleichzeitig sind die genannten Systeme auch gefordert, sich (transnational) zu verändern, um gesellschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Diese Institutionen definieren durch ihre Regelungen soziale Grenzziehungen des Ein- und Ausschlusses, die auf den Alltag von MigrantInnen direkte Auswirkungen haben.
In der LV werden sich Arbeitsgruppen zu Themen innerhalb des oben beschriebenen Rahmenthemas zusammenfinden. Die empirische, interpretativ-qualitative Arbeit wird bereits im ersten Semester starten.
Diese Lehrveranstaltung zeichnet sich durch intensives Gruppenarbeiten aus, das einen selbstgesteuerten Forschungsprozess unter Anleitung der LV-Leiterin nachbildet. Ergänzt werden diese Arbeitsprozesse durch Diskussionen (von Texten) im FPR sowie Präsentationen und Studierendenfeedback.