Universität Wien

230061 VO+SE Rechtssoziologie (2018W)

Recht und juristische Praxis als gesellschaftliche Phänomene

5.00 ECTS (2.50 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung ist nach der Hauptanmeldephase bereits ausgelastet. In parallelen Lehrangeboten sind noch Plätze verfügbar (siehe Restplatzübersicht)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 05.10. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 12.10. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 19.10. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 09.11. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 16.11. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 23.11. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 30.11. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 07.12. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 14.12. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 11.01. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 18.01. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Freitag 25.01. 08:45 - 10:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung "Rechtssoziologie" werden Recht und juristische Praxis als gesellschaftliche Phänomene beleuchtet. Der Vorlesungsteil beginnt mit einem Überblick über juristische Grundbegriffe und soziale Funktionen des Rechts. Anschließend stehen rechtssoziologische Theorieansätze im Fokus. Da Recht immer wieder als zentrales Mittel zur normativen Integration moderner Gesellschaften begriffen wurde, ist es kein Zufall, dass bereits "Gründerväter" der Soziologie wie Émile Durkheim oder Max Weber wesentliche Beiträge zur Rechtssoziologie vorgelegt haben. Wie revolutionär es an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert war, Recht nicht mehr als Ergebnis metaphysischer Prinzipien oder aus sich selbst heraus, sondern als durchaus umkämpftes Produkt des menschlichen Zusammenlebens in den Blick zu nehmen, zeigt das umstrittene Werk eines weiteren Pioniers der Rechtssoziologie, nämlich des Österreichers Eugen Ehrlich. Dieser hat nicht nur den Begriff des "lebenden Rechts" geprägt, sondern gilt auch als Vordenker des Rechtspluralismus einem Nebeneinander unterschiedlicher (nicht-staatlicher oder staatlicher) normativer Ordnungen. Hatte Ehrlich eine rechtspluralistische Situation für die multiethnische Bukowina der ausgehenden Habsburgermonarchie beschrieben, so sind Probleme der Kollision verschiedener Normensysteme in der globalisierten Weltgesellschaft besonders aktuell.
Mit Theodor Geiger, Heinrich Popitz und Trutz von Trotha werden moderne Klassiker behandelt, die die Rolle des Rechts in der Gesellschaft von den Reaktionen auf abweichendes Verhalten her bestimmen und dem Aspekt der Sanktion durch Träger monopolisierter Zwangsmittel Beachtung schenken. Die Vorlesung beschäftigt sich sodann mit der im deutschen Sprachraum besonders einflussreichen rechtssoziologischen Systemtheorie, wie sie von Niklas Luhmann, einem studierten Juristen, begründet wurde und von Gunther Teubner vor allem im Hinblick auf Phänomene eines transnationalen Rechts- und Verfassungspluralismus ("Globale Bukowina") fortgeführt wird. Nach einer kurzen Erörterung der von Jürgen Habermas vorgelegten Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats endet der Vorlesungsteil mit einem Blick auf Ansätze des Legal Realism in den USA sowie auf die rechtstheoretischen Entwürfe der französischen Gelehrten Michel Foucault und Pierre Bourdieu.
Im Seminarteil stehen rechtssoziologische Forschungsthemen, konkrete empirische Studien und theoretische Vertiefungen im Vordergrund, die mit Hilfe von jeweils zuvor zur Verfügung gestellten Texten und Filmausschnitten gemeinsam erarbeitet und diskutiert werden. Auch kleinere Gruppenarbeiten oder Referate sind möglich. Inhaltlich geht es zunächst um Fragen der Mobilisierung von Recht, Polizei und Gerichten (Soziologie des Klagens und Anzeigens), um Entstehung und Wirkungen von Recht (beispielhaft veranschaulicht an einem Gesetz zur Kontrolle von Unternehmenskriminalität), um Recht als Berufsfeld (Soziologie des "Rechtsstabes") sowie um Menschenrechte und den Zusammenhang von Recht und Gewalt.
Einen besonderen Schwerpunkt stellt der Themenkreis Medien und Recht dar, in dessen Rahmen u.a. Phänomene wie Gerichtssaalarchitektur, Recht und Digitalisierung sowie Recht im Film beleuchtet werden. Im Zusammenhang mit letzterem wird ein klassischer Gerichtsfilm (etwa "Die zwölf Geschworenen") mit Ausschnitten aus einer aktuellen amerikanischen Anwaltsserie ("The Good Wife") verglichen. Zum Thema der Mikroanalyse von Gerichtsverfahren sollen theoretische Betrachtungen durch eine beobachtende Exkursion ans Landesgericht Wien ergänzt werden. Abgerundet wird der Seminarteil schließlich durch eine Beschäftigung mit Ansätzen der Rechtskritik und der kritischen Rechtstheorie (bzw. Critical Legal Studies) sowie mit Perspektiven auf Recht und Gender (Legal Gender Studies).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der Vorlesungsteil wird mit einer Klausur zu Fragen über dessen Inhalte abgeschlossen. An den übrigen Seminarterminen werden von den Studierenden gemeinsam mit dem Lehrveranstaltungsleiter Themen erarbeitet und diskutiert. Zur Vorbereitung dazu sind Texte zu lesen bzw. gegebenenfalls passende Filmausschnitte anzusehen, die rechtzeitig über Moodle zur Verfügung gestellt werden. Die Lektüre der Texte ist Pflicht. Nach dem Studium der theoretischen Grundlagen und nach der kritischen Diskussion im Seminar sollte es den Studierenden nicht schwer fallen, eine Seminararbeit zu verfassen.

Hinweis der SPL: bei Feststellung einer erschlichenen Teilleistung (Abschreiben, Plagiieren, Ghostwriting, etc.) muss die gesamte Lehrveranstaltung als geschummelt gewertet und als Antritt gezählt werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für die positive Beurteilung:
1. hinreichendes Beantworten der Klausurfragen,
2. Abfassen einer Seminararbeit gemäß den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung und
3 aktive Mitarbeit im Seminarteil (inkl. Lesen der Texte).
4. Es besteht Anwesenheitspflicht, ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet.

Jede Teilleistung wird eigenständig bewertet. Die Seminararbeit fließt zu 50% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Klausur zu 25 % und die Mitarbeit im Seminarteil zu 25 %. Es muss jede Teilleistung erbracht werden, um insgesamt positiv beurteilt zu werden.

Prüfungsstoff

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung sollen Studierende
mit juristischen Grundbegriffen
vertraut sein, wichtige Teile des rechtssoziologischen Theoriediskurses kennen und
rechtliche Phänomene selbständig sozialwissenschaftlich einordnen und beurteilen können.

Literatur

Baer, Susanne (2017): Rechtssoziologie Eine Einführung in die interdisziplinäre Rechtsforschung. 3. Auflage. Baden-Baden: Nomos.
Fuchs, Walter (2018): Erkundung der Theorielandschaft Klassische rechtssoziologische Ansätze, in: Boulanger, Christian/Rosenstock, Julika/Singelnstein, Tobias (Hg.), Interdisziplinäre Rechtsforschung Eine Einführung, Springer VS, Wiesbaden 2018 (in Druck).
Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben. Nach Möglichkeit werden Texte auch über Moodle verfügbar gemacht

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

in 505: BA A2 VOSE Spezielle Soziologie

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39