Universität Wien

230089 SE Prozess und Spiel (2015S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Details

max. 35 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

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  • Donnerstag 05.03. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 16.04. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 23.04. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 30.04. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 07.05. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 21.05. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 28.05. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 11.06. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 18.06. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 25.06. 13:15 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Einsicht, dass die Liturgie sozialer Situationen strikter Ordnung unterworfen war, besitzen die historischen Prozesse bis in die Gegenwart eine dem Spiel ähnliche Dramaturgie. Inzwischen ist im soziologisch-politischen Sprachgebrauch das Wort Prozess in inflationärer Verwendung. Er erinnert im Zuschnitt nicht mehr an die apokalyptische Bedrohung individueller Existenz, selbst das Urteil ist mehr und mehr Spielregeln unterworfen, somit ist der Schuldspruch nur das vorläufige Ende eines Spiels. Das Gerichtsverfahren ist ein Spiel, will man den Funktionären des Rechts glauben, hingegen wird das Spiel ernst, noch weit vor jeder Spieltheorie. Und wirklich war damit die Soziologisierung des Rechts möglich geworden, wie es die Verfassung von Hans Kelsen zeigt samt den Novellen bis zur Erschöpfung der verfassungsrechtlichen Wirklichkeit, - also eine Spielregel, die ihre Verbindlichkeit einbüßt.
In der Lehrveranstaltung sollen diese beiden Figuren einer sozialen Wirklichkeit als anthropologische Grundkonfigurationen untersucht werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39