Universität Wien

230119 UK Technologie und Gesellschaft (2017W)

Thing-Power: Wie Technik unser Leben gestaltet

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 13.10. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 20.10. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 27.10. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 10.11. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 17.11. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 24.11. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 01.12. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 12.01. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 19.01. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
  • Freitag 26.01. 11:45 - 13:45 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Verhältnis von Technologie und Gesellschaft ist komplex und vielschichtig. Techniken wie Roboter, Künstliche Intelligenz, Algorithmen, medizinische Technologien, Nanotechnologie oder technische Infrastrukturen wie das Stromnetz oder der öffentliche Verkehr durchdringen unser alltägliches Leben.
Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, zu verstehen, wie einerseits gesellschaftliche Vorstellungen, Werte und unterschiedliche Interessen in die Gestaltung von Technologien einfließen. Und andererseits zu untersuchen, wie das Leben mit Technologien gesellschaftliche Bereiche wie Arbeit und Freizeit strukturiert aber auch wie es Wissen, Subjekte, Körper und Identitäten konfiguriert.
Durch das Lesen, Präsentieren und Diskutieren von klassischen Texten und aktuellen Analysen werden in der Lehrveranstaltung zentrale theoretische Zugänge, Konzepte und Methoden der Wissenschafts- und Technikforschung vorgestellt. Auf dieser Basis erschließen sich Fragen wie etwa: Wie ‘handeln’ technische Artefakte? Was können wir uns unter der Ko-Produktion von Gesellschaft und Technologie vorstellen? Wie strukturieren Technologien unsere Gesellschaft und wie kann die Politik auf technische Entwicklungen Einfluss nehmen?
Um zu erfahren, wie uns unsere eigenen soziotechnischen Alltagspraktiken als Subjekte prägen, welche affektive und verkörperte Beziehung wir zu bestimmten Technologien haben, werden wir mit der Methode der Erinnerungsarbeit nach Frigga Haug arbeiten. Diese Methode ermöglicht es, zu erfassen, wie Subjekte nicht nur individuell, sondern kollektiv in gesellschaftliche Technikverhältnisse eingebunden sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind
· Anwesenheit in den Seminareinheiten
· das Lesen der Pflichtlektüre, aktive Beteiligung an den Diskussionen
· pünktliche Abgabe von zwei schriftlichen Arbeitsaufgaben
· entweder eine mündliche Präsentation oder eine schriftliche Kurzanalyse
· Absolvieren der schriftlichen Prüfung in der letzten Einheit. Prüfungsstoff sind die Texte und Inhalte der Lehrveranstaltung (Power Point Folien etc. werden online gestellt).
Da der Kurs auf englischen Texten basiert sind grundlegende Englischkenntnisse erforderlich. Die Unterrichtssprache ist deutsch.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zusammensetzung der Gesamtnote:
Die Benotung der Lehrveranstaltung erfolgt auf Grundlage der getrennten Bewertung der verschiedenen Aufgaben auf einer Skala von 1-5.

- Lektüre der Pflichttexte & aktive Teilnahme an den Diskussionen im Seminar, 25 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
- Abgabe von 2 schriftlichen Arbeitsaufgaben, 10 Prozent, individuell bewertet, Feedback von LV-Leiterin vorgesehen
- Mündliche Präsentation eines Textes oder Arbeitsaufgabe 3, 25 Prozent, individuell bewertet, Feedback von LV-Leiterin vorgesehen
- Schriftliche Abschlussprüfung, 40 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage

Jede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.

Wichtige Informationen zur Beurteilung:
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit:
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39