230135 PR Werkstatt/Exkursionen: Freiwilligenarbeit im Feld der Flüchtlingshilfe (2020W)
Ehrenamt oder politische Bewegung?
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 04.09.2020 13:00 bis Mo 21.09.2020 13:00
- Anmeldung von Fr 25.09.2020 13:00 bis Mo 28.09.2020 13:00
- Abmeldung bis Di 20.10.2020 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Zusätzlicher Exkursionstermin nach Vereinbarung in der Lehrveranstaltung
Update 17.12.2020 (Covid 19): Umstellung auf digitale Lehre bis zum Semesterende
-
Samstag
10.10.
09:00 - 12:30
Hybride Lehre
Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock - Samstag 21.11. 09:00 - 12:30 Digital
- Samstag 30.01. 09:00 - 12:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Deutungsprotokolle (Interview bzw. teilnehmende Beobachtung im Feld) inkl. Reflexion; Präsentation von ausgewählten Passagen/Deutungen; Single Choice Test zur Pflichtlektüre.Hinweis der SPL:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Deutungsprotokoll (5 Seiten) inkl. Reflexion: 40 Punkte
Single Choice Test: 30 Punkte
Präsentation: 30 Punkte
Single Choice Test: 30 Punkte
Präsentation: 30 Punkte
Prüfungsstoff
2 einführende Texte
Literatur
Wird in der ersten Einheit bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
in 505: BA A1 PR Werkstatt/Exkursion
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:20
Gegenstand der LV sind zivilgesellschaftliche Initiativen, die maßgeblich auf "Freiwilligenarbeit" zurückgreifen. In der LV gehen wir aus von einem Begriff der Freiwilligenarbeit, wie er sich aktuell entschieden vom Begriff des "sozialen Ehrenamts" abhebt. Die Nähe von "Zivilgesellschaft" (Habermas 1996) und die "AgentInnenschaft des sozialen Wandels" (Lenz/Böhnisch/Schröer 2007) wird in der Freiwilligenarbeit mittlerweile anerkannt, weshalb die hierzugehörenden Diskurslinien zunächst theoretisch mit den Studierenden bearbeitet werden.
Weiters erheben die Studierendenden Fragen, Themen und Problembereiche (bspw. Probleme der Bedarfsplanung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Finanzierung, der (Selbst-) Organisation und des Managements der Freiwilligen gleichermaßen wie die Bewältigung von solchen den öffentlichen Diskurs prägenden rechtspopulistischen Haltungen und Ressentiments (vgl. Simsa 2016:344) oder des zunehmenden Rückzugs wohlfahrtsstaatlicher Sicherung aus den genannten Bereichen, die aus Sicht der Freiwilligen bestehen. Im Weg einfacher Exkursionen, Feldbegehungen und Interviews entwickeln Studierende aus hermeneutischen Interpretationen Thesen zu den zentralen Herausforderungen, den widersprüchlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der (notwendigen) Beeinflussung des öffentlichen Mainstreams.
Basierend auf dem Migrationsbegriffs Ingrid Oswalds (2007; vgl. dazu auch Scherr 2014:4) geht es in der LV darum, die strukturell bedingten Phänomene und Perspektiven der Freiwilligenarbeit (vgl. dazu Nadai et al 2005) für die Migrationsforschung nutzbar zu machen und die Studierenden in dieses Forschungs- und Handlungsfeld erkundend einzuführen.