Universität Wien

230201 UK Wissenschaft, Öffentlichkeit, Demokratie (2017S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 02.03. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
Donnerstag 09.03. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 16.03. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 23.03. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 30.03. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 06.04. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 27.04. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 04.05. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 18.05. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 01.06. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 08.06. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Donnerstag 22.06. 12:30 - 14:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Viele aktuelle soziale und politische Herausforderungen sind untrennbar mit wissenschaftlichen Themen verbunden. Einerseits wird wissenschaftliches Wissen als eine essentielle Ressource für politische Entscheidungen wahrgenommen; andererseits sind gerade wissenschaftliche und technische Entwicklungen zunehmend Gegenstand von öffentlichen Kontroversen. Wie ist in diesem Zusammenhang das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit in demokratische Gesellschaften zu verstehen? Wo soll die Wissenschaft in Politik und soziale Steuerung einfließen? Und was sind die Grenzen des wissenschaftlichen Wissens in kollektive Entscheidungen?
In diesem Kurs setzen wir uns aufbauend auf der Literatur zu Wissenschaft, Öffentlichkeit und Demokratie und aktuellen Beispielen mit diesen Fragen auseinander. Der Kurs behandelt drei Hauptthemen: (1) die institutionellen Bereiche (z.B. Medien, Recht) wo Wissenschaft und Öffentlichkeit sich begegnen, (2) welche Rolle wissenschaftliches und anderes Wissen in kollektiven Entscheidungen spielt, und (3) ob und wie sich das Verhältnis zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Demokratie aktuell verändert (z.B. im Sinne der gesellschaftlichen Erwartungen an wissenschaftliche Forschung). Studierende werden mittels Aufarbeitung der Literatur und einer Kombination von Vorlesung und Diskussionen in den Seminareinheiten mit diesen Themen vertraut gemacht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
1. Vorbereitung der Diskussionsfragen für eine LV-Einheit. Jede(r) Studierende bereitet für eine LV-Einheit einige Diskussionsfragen vor zum jeweiligen Pflichttext. Die Fragen sollten sich darauf beziehen was Studierenden im Text gefallen hat oder nicht, was unklar ist und was besonders deutlich. Die Fragen (ca. ½-1 Seite) sind hochzuladen auf Moodle, spätestens am Dienstag vor der LV-Einheit bis 23:59h.
2. Vorbereitung und Teilnahme an den LV-Einheiten. Alle Studierenden lesen für jede Einheit die Pflichtliteratur und sind bereit sich in Diskussionen einzubringen.
3. Vorbereitung und Teilnahme an der Simulation einer Kontroverse (‘mock trial’). Studierenden bereiten in Gruppen eine Stellungnahme zu einer auf wissenschaftlichen Themen bezogenen öffentlichen Kontroverse vor. Diese Stellungnahme muss schriftlich ausgearbeitet werden und in einem sogenannten ‘mock trial’ (d.h. Simulation einer Gerichtsverhandlung) präsentiert und begründet werden. Weitere Details zum Ablauf der Simulation werden im Kurs bekanntgegeben. Die gesamte Arbeit wird als Gruppenleistung beurteilt; individuelle Bewertungen sind nur ausnahmsweise und nach schriftlicher Zustimmung des LV-Leiters möglich.
4. Abschlussprüfung. Am Ende des Kurses findet eine schriftliche Prüfung statt. Die Prüfung bezieht sich sowohl auf die gelesene Literatur als auch auf die Inhalte der LV-Folien. Bei der Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zusammensetzung der Gesamtnote

Die Benotung der Lehrveranstaltung erfolgt auf Grundlage der getrennten Bewertung der verschiedenen Aufgaben auf einer Skala von 1-5.

Vorbereitung der Diskussionsfragen für eine LV-Einheit:
20 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Vorbereitung und Teilnahme an den LV-Einheiten: 15 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Vorbereitung und Teilnahme an der Simulation einer Kontroverse (‘mock trial’): 30 Prozent, als Gruppenarbeit bewertet, Feedback von LV-Leiter vorgesehen
Abschlussprüfung: 35 Prozent, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage

Jede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.

Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39