230201 UE EC: Angewandte Übungen zu quantitativen Erhebungsmethoden und Datenarten (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 04.09.2020 13:00 bis Mo 21.09.2020 13:00
- Anmeldung von Fr 25.09.2020 13:00 bis Mo 28.09.2020 13:00
- Abmeldung bis Di 20.10.2020 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Update 17.11.2020 (Covid 19): Umstellung auf digitale Lehre bis mindestens 20.12.2020 -
- Montag 12.10. 12:15 - 13:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 19.10. 12:15 - 13:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 09.11. 12:15 - 13:45 Digital
- Montag 30.11. 12:15 - 13:45 Digital
- Montag 07.12. 12:15 - 13:45 Digital
- Montag 14.12. 12:15 - 13:45 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Praktische Übungen zu quantitativen Erhebungsmethoden: v.a. Fragebogen und Textanalyse (manuell und automatisiert).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Regelmäßige Anwesenheit und aktive Mitarbeit
- Pflichtliteratur und textbezogene Aufgaben
- Praktische Übungsaufgaben und ForschungsprotokolleCOVID-19: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation behält sich die LV-Leitung vor die LV bei Bedarf teilweise oder zur Gänze online abzuhalten.Hinweis der SPL:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
- Pflichtliteratur und textbezogene Aufgaben
- Praktische Übungsaufgaben und ForschungsprotokolleCOVID-19: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation behält sich die LV-Leitung vor die LV bei Bedarf teilweise oder zur Gänze online abzuhalten.Hinweis der SPL:
Die Erbringung aller Teilleistungen ist Voraussetzung für eine positive Beurteilung, wenn nicht explizit etwas anderes vermerkt wurde.
Werden einzelne verpflichtende Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund seitens des/der Studierenden vorliegt, wird die LV negativ beurteilt.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und mit dem Vermerk "geschummelt/erschlichen" in das Notenerfassungssystem eingetragen.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen: Details werden von den Lehrenden in der Lehrveranstaltung bekanntgeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Maximale Punkteanzahl = 100
Bis 50 Punkte = Nicht genügend.
Über 50 Punkte bis 62,5 Punkte = Genügend.
Über 62,5 Punkte bis 75 Punkte = Befriedigend.
Über 75 Punkte bis 87,5 Punkte = Gut.
Über 87,5 Punkte bis 100 Punkte = Sehr gut.Es müssen Leistungen in allen Teilbereichen erbracht werden.
Bis 50 Punkte = Nicht genügend.
Über 50 Punkte bis 62,5 Punkte = Genügend.
Über 62,5 Punkte bis 75 Punkte = Befriedigend.
Über 75 Punkte bis 87,5 Punkte = Gut.
Über 87,5 Punkte bis 100 Punkte = Sehr gut.Es müssen Leistungen in allen Teilbereichen erbracht werden.
Prüfungsstoff
Pflichttexte, praktische Übungen (u.a. Erstellen von Fragebögen, Durchführung von Pre-Tests, Entwicklung von Kategorien für die Inhaltsanalyse und Codierung von Texten)
Literatur
Literatur wird in der 1. Einheit bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:20