230204 UE Fallverstehen (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 01.02.2024 09:00 bis So 25.02.2024 23:59
- Anmeldung von Fr 01.03.2024 09:00 bis Mi 06.03.2024 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2024 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Achtung!
Die LV beginnt um 8:30 Uhr
- Montag 04.03. 13:15 - 17:45 Seminarraum 5, Kolingasse 14-16, EG00
- Montag 15.04. 08:00 - 14:45 Seminarraum 8, Kolingasse 14-16, OG01
- Dienstag 16.04. 08:00 - 15:00 Seminarraum 19, Kolingasse 14-16, OG02
- Donnerstag 18.04. 08:00 - 15:00 Seminarraum 19, Kolingasse 14-16, OG02
- Freitag 19.04. 08:00 - 15:00 Seminarraum 19, Kolingasse 14-16, OG02
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Lehrveranstaltung hat einen immanenten Prüfungscharakter, dies erfordert eine regelmäßige Teilnahme von mind. 80%. Die spezifischen Anforderungen und Beurteilungskriterien werden im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.Der Leistungsnachweis umfasst vier Teilleistungen
Einbringen einer Fallbeschreibung – Erstellen einer Fallvignette
Selbstständige Bearbeitung der Grundlagenliteratur – Zusammenfassungen zu den zugeteilten Artikeln und Beiträgen
Fallbearbeitung in Gruppen
Erstellen eines Fallberichts / Case reports in Gruppen
Einbringen einer Fallbeschreibung – Erstellen einer Fallvignette
Selbstständige Bearbeitung der Grundlagenliteratur – Zusammenfassungen zu den zugeteilten Artikeln und Beiträgen
Fallbearbeitung in Gruppen
Erstellen eines Fallberichts / Case reports in Gruppen
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
MINDESTANFORDERUNGEN
- Regelmäßige Teilnahme - mindestens 80 %
- Selbstständige Bearbeitung zugeteilter Grundlagenliteratur
- Aktive Teilnahme an der Fallerstellung, -bearbeitung und -präsentation (in Gruppen) im Rahmen der Lehrveranstaltung
- Verfassen eines Case report als schriftliche Hausarbeit (in Gruppen) im Umfang von ca. 2000 Worten.Beurteilungskriterien zur schriftlichen Arbeit
- Vollständigkeit
- Nachvollziehbarkeit der Fallbeschreibung und -bearbeitung
- Fachliche Fundierung der Schlussfolgerungen
- Regelmäßige Teilnahme - mindestens 80 %
- Selbstständige Bearbeitung zugeteilter Grundlagenliteratur
- Aktive Teilnahme an der Fallerstellung, -bearbeitung und -präsentation (in Gruppen) im Rahmen der Lehrveranstaltung
- Verfassen eines Case report als schriftliche Hausarbeit (in Gruppen) im Umfang von ca. 2000 Worten.Beurteilungskriterien zur schriftlichen Arbeit
- Vollständigkeit
- Nachvollziehbarkeit der Fallbeschreibung und -bearbeitung
- Fachliche Fundierung der Schlussfolgerungen
Prüfungsstoff
Prüfungsstoff ist die Grundlagenliteratur (Textzusammenfassungen - Einzelarbeit) sowie die Verschriftlichung der Fallbearbeitung (Gruppenarbeit).
Literatur
GRUNDLAGENLITERATUR
SCHREMS, B. (2022): Fallarbeit in der Pflege. Grundlagen, Formen und Anwendungsbereiche. 4. überarbeitete Auslage. Facultas: Wien.Spezifische Literaturangaben zur selbstständigen Bearbeitung der Grundlagenliteratur werden im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
SCHREMS, B. (2022): Fallarbeit in der Pflege. Grundlagen, Formen und Anwendungsbereiche. 4. überarbeitete Auslage. Facultas: Wien.Spezifische Literaturangaben zur selbstständigen Bearbeitung der Grundlagenliteratur werden im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 31.07.2024 12:06
Methodologische Grundlagen zum Fallverstehen kennen
Verschiedene Konzepte der Fallarbeit und deren Einsatzmöglichkeiten in der Pflege kennen
Methoden der Fallarbeit kennen und diese fallspezifisch zuordnen und anwenden können
Schritte der Fallarbeit anhand von praktischen Fallbeispielen darlegen und kritisch kommentieren können
Einen Fallbericht erstellen könnenINHALTE
Pflege als Profession folgt einer doppelten Handlungslogik, d.h. es bedarf eines evidenzenzbasierten Begründungswissens und des hermeneutischen Fallverstehens. In der Lehrveranstaltung steht Letzteres im Fokus. Dazu werden im ersten Teil der Lehrveranstaltung die Grundlagen zum Fallverstehen vorgestellt. Es handelt sich dabei um Grundlagen der Hermeneutik und des kritischen Denkens, um Definitionen zu Fall und Fallverstehen sowie um den Prozess der Bildformung. Im zweiten Teil der Lehrveranstaltung werden die theoretischen und methodischen Grundlagen sowie Formen der Fallarbeit im Selbststudium erarbeitet und deren Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten diskutiert. Es sind dies Konzepte der reflexiven Pflegepraxis, der Verstehenden Pflegediagnostik, der bio-/pathografischen und der ethischen Fallarbeit. Auf Basis dieser Grundlagen werden dann an Hand von „realen Fällen“ aus der Pflegepraxis der Studierenden die Methoden der Fallbearbeitung angewandt. Es wird exemplarisch jeweils ein Fall zu den o.a. Konzepten entlang der Schritte (1) Theoretische Einbettung, (2) Fallerzählung, Nachfragen und Bestimmung der Fallart, (3) Festlegung, Bearbeitung von Kernthemen und (4) Auswertung von Kernthemen bearbeitet und diskutiert. Den Abschluss bildet das Thema Case report / Fallbericht als eine Form der Publikation von Fallbearbeitungen.METHODEN
Theoretischer Input zu Grundlagen des hermeneutischen Fallverstehens
Bearbeitung realer Fälle in Gruppen
Zusammenführung von Theorie und Praxis im Rahmen von Fallbesprechungen und Fallberichten