Universität Wien

233001 UK Wissenschaft, Öffentlichkeit, Expertise & Demokratie (2019S)

Von der Nachkriegsordnung zum post-faktischen Zeitalter?

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 06.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
Mittwoch 13.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 20.03. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 27.03. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 03.04. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 10.04. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 08.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 15.05. 11:30 - 13:30 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 22.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 29.05. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 05.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien
Mittwoch 19.06. 11:30 - 13:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Seit zwei Jahren vereinigen sich Wissenschaftler*innen von Washington, D.C., bis Wien zu einem jährlichen ‘March for Science’, um für ‘Evidenz’, ‘Fakten’ oder ‘Wahrheit’ zu demonstrieren. Im ‘post-faktischen Zeitalter’, so eine der Thesen der Demonstrant*innen, scheinen ‘Fakten’ ebenso bedroht zu sein wie etwa aussterbende Tierarten. Das sei nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für das Zusammenleben in demokratischen Gesellschaften ein Problem. Warum aber benötigen Demokratien ‘Evidenz’ und ‘Fakten’? Brauchen ‘Evidenz’ und ‘Fakten’ umgekehrt auch Demokratien? Was bedeutet es, wenn Wissenschaft selbst zur Öffentlichkeit wird? Und was sagt uns das über das Verhältnis von Wissenschaften und Demokratien? In diesem UK werden wir uns mit Fragen dieser Art beschäftigen.

Dabei werden wir die krisenhafte Gegenwart zunächst dafür nutzen, um darüber nachzudenken, welche Vorstellungen denn eigentlich in die Krise gekommen sind und wie und warum. Mit einem Streifzug durch die Nachkriegsgeschichte westlicher Demokratien werden wir einige zentrale Momente in der Definition des Verhältnisses zwischen Wissenschaft und Demokratie genauer betrachten und zentrale Begriffe besprechen. Darauf aufbauend werden wir diskutieren, was denn nun an Neuem entstehen könnte/oder auch sollte.

Texte aus den Science and Technology Studies, die das Verhältnis von Wissenschaft und Demokratie beschreiben, konzeptualisieren, und auch ein Stück weit normativ vorschreiben, sowie empirische Fallbeispiele (insbesondere aber nicht ausschließlich aus dem Bereich der Genomforschung) werden uns bei dieser Reflexionsarbeit helfen. Didaktisch bauen die Einheiten auf einer Mischung von Kurzvorträgen der Lehrveranstaltungsleitung, Kurzreferaten zur Pflichtliteratur von Studierenden, und kleinen Übungen in Ateliers und Diskussionen auf.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen für die positive Beurteilung sind:

1. Aktive Mitarbeit
Die aktive Mitarbeit umfasst die Lektüre aller Pflichttexte (jeweils ein Text pro Einheit) und die aktive Mitarbeit in den Einheiten.

2. Abgabe von 5 Reflexionspapieren
Für fünf Pflichttexte muss vor der jeweiligen Einheit ein einseitiges Reflexionspapier abgegeben werden. (Es ist Ihnen überlassen, für welche fünf der insgesamt acht Pflichttexte Sie ein Reflexionspapier schreiben möchten.)
Dieses soll jeweils die folgenden drei Fragen bearbeiten:
Was haben Sie an diesem Text besonders gut gefunden? (Was hat Sie zum Beispiel inspiriert? Welches Konzept nehmen Sie aus dem Text mit? Etc.)
Welchen Punkt am Text finden Sie problematisch? (Was war Ihnen unklar? Welche These halten Sie für fragwürdig? Etc.)
Welche Frage(n) stellen Sie sich nach der Lektüre des Texts? (Maximal 3 Fragen)

Bitte geben Sie Ihre Reflexionspapiere jeweils am Vorabend der Einheit ab (auf Moodle).

3. Impulsreferat zu einem der Pflichttexte
Jede*r muss im Laufe des Semesters ein kurzes Impulsreferat zu einem Pflichttext halten. Dauer: 10 Minuten. Inhaltlich bezieht sich das Referat auf den für die jeweilige Einheit zu lesenden Pflichttext. Das Referat soll, erstens, zentrale Thesen des Textes zusammenfassen, und, zweitens, Fragen an den Text formulieren, die eine allgemeine Diskussion ermöglichen.
Das Referat muss entweder durch ein Handout oder durch Folien unterstützt werden. Je nach Anzahl der Teilnehmer*innen im Kurs handelt es sich hier um eine Einzel- oder eine Gruppenleistung.
Das Handout oder die Folien sind per E-Mail (ingrid.metzler@univie.ac.at) einzureichen. Die Abgabe hat bis spätestens Mitternacht vor dem Referatstermin zu erfolgen.

4. Eine kurze schriftliche Prüfung in der vorletzten Einheit
Stoff dieser kurzen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) sind klar gekennzeichnete Teile der Folien der Kurzvorträge der Lehrveranstaltungsleitung.

5. Ein Positionspapier
Am Ende des Semesters muss ein ca. 800 Worte langes Positionspapier im Stil eines Blogposts oder eines Zeitungskommentars, etwa eines 'Kommentars der Anderen' im Standard, abgegeben werden.
Dieses Papier muss sich auf 'Wissenschaft, Öffentlichkeit und Demokratie beziehen' und auf mindestens einen Pflichttext aus dem UK Bezug nehmen.
Dieses Papier muss so verfasst sein, dass es für interessierte Leser*innen mit wenig Vorwissen verständlich ist.
Spätest mögliche Abgabe 30. Juni (auf Moodle).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet.
Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:

Mitarbeit: 10 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage
Abgabe von 5 Textreflexionen: 30 Punkte, individuell bewertet,
Feedback auf Nachfrage;
Impulsreferat: 10 Punkte, individuell/als Gruppenarbeit bewertet,
Feedback auf Nachfrage;
Schriftliche Prüfung: 25 Punkte, individuell bewertet,kein Feedback vorgesehen;
Positionspapier: 25 Punkte, individuell bewertet, schriftliches Feedback;

Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.

Notentafel
100-90 Punkte Sehr Gut (1)
89-76 Punkte Gut (2)
75-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)

Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.

Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigung in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39