Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
233004 UK Wissenschaft, Öffentlichkeit, Demokratie (2021S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.02.2021 09:00 bis So 21.02.2021 23:59
- Abmeldung bis So 21.03.2021 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 05.03. 09:30 - 11:30 Digital (Vorbesprechung)
- Freitag 16.04. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 23.04. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 30.04. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 07.05. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 21.05. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 28.05. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 11.06. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 18.06. 09:30 - 11:30 Digital
- Freitag 25.06. 09:30 - 11:30 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
- Anwesenheit und aktive Teilnahme an den Diskussionen
- Lesen der Pflichttexte zu den Lehrveranstaltungseinheiten, inklusive Abgabe von Diskussionsfragen
- Nach jeder Einheit eine kurze Reflexion über die wichtigsten Erkenntnisse der Einheit
- Eine längere Reflexionsarbeit
- Ein AbschlusstestUm das Lesen der Pflichttexte zu garantieren, muss jede*r Studierende*r bis einen Tag vor der Einheit zwei Diskussionsfragen zu den jeweiligen Texten auf Moodle posten (also für die Einheit am 16.03 bis 14.03).
Nach der Einheit müssen die Studierende eine kurze Zusammenfassung ihrer wichtigsten Erkenntnisse der Einheit verfassen. Diese ist bis zum Ende des Tages der Einheit auf Moodle zu posten.
Die Reflexionsarbeit ist grundsätzlich auf Deutsch zu verfassen und sollte ca. 1500 – 2000 Wörter (ca. 5 Seiten in Times New Roman, 12pt, 1.5 Zeilenabstand) umfassen. Optional kann sie jedoch auch auf Englisch als Blogpost für den Blog des Instituts für Wissenschafts- und Technikforschung geschrieben werden (blog.sts.univie.ac.at). Sollte dies gewünscht sein, kontaktieren Sie bitte die Lehrveranstaltungsleiterin für weitere Informationen, da ein Blogpost ein anderes Format als eine Reflexionsarbeit hat. Die Deadline für die Reflexionsarbeit ist der 13.06.2021.
Der Abschlusstest umfasst den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, also sowohl die vorgetragenen Inhalte, als auch die Pflichtlektüre. Der Test besteht aus einigen Wissensfragen sowie einer längeren Reflexionsfrage. Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.
- Anwesenheit und aktive Teilnahme an den Diskussionen
- Lesen der Pflichttexte zu den Lehrveranstaltungseinheiten, inklusive Abgabe von Diskussionsfragen
- Nach jeder Einheit eine kurze Reflexion über die wichtigsten Erkenntnisse der Einheit
- Eine längere Reflexionsarbeit
- Ein AbschlusstestUm das Lesen der Pflichttexte zu garantieren, muss jede*r Studierende*r bis einen Tag vor der Einheit zwei Diskussionsfragen zu den jeweiligen Texten auf Moodle posten (also für die Einheit am 16.03 bis 14.03).
Nach der Einheit müssen die Studierende eine kurze Zusammenfassung ihrer wichtigsten Erkenntnisse der Einheit verfassen. Diese ist bis zum Ende des Tages der Einheit auf Moodle zu posten.
Die Reflexionsarbeit ist grundsätzlich auf Deutsch zu verfassen und sollte ca. 1500 – 2000 Wörter (ca. 5 Seiten in Times New Roman, 12pt, 1.5 Zeilenabstand) umfassen. Optional kann sie jedoch auch auf Englisch als Blogpost für den Blog des Instituts für Wissenschafts- und Technikforschung geschrieben werden (blog.sts.univie.ac.at). Sollte dies gewünscht sein, kontaktieren Sie bitte die Lehrveranstaltungsleiterin für weitere Informationen, da ein Blogpost ein anderes Format als eine Reflexionsarbeit hat. Die Deadline für die Reflexionsarbeit ist der 13.06.2021.
Der Abschlusstest umfasst den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, also sowohl die vorgetragenen Inhalte, als auch die Pflichtlektüre. Der Test besteht aus einigen Wissensfragen sowie einer längeren Reflexionsfrage. Zur Prüfung sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zusammensetzung der Gesamtnote
Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:Mitarbeit: 25 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Einheitsreflexionen: 15 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Reflexionsarbeit: 20 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Schriftliche Prüfung: 40 Punkte, individuell bewertet, kein Feedback vorgesehen;Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Jede Teilleistung wird selbstständig nach einem Punktesystem von insgesamt 100 Punkten bewertet. Die maximal erhältliche Anzahl von Punkten für die jeweiligen Aufgaben ist:Mitarbeit: 25 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Einheitsreflexionen: 15 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Reflexionsarbeit: 20 Punkte, individuell bewertet, Feedback auf Nachfrage;
Schriftliche Prüfung: 40 Punkte, individuell bewertet, kein Feedback vorgesehen;Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Für eine positive Benotung sind insgesamt mindestens 50 Punkte erforderlich.Notentafel
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls dem Nichterbringen der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des*der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der*die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich nach Eintreten des Grundes zu stellen.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens zwei Seminareinheiten (4h) versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des*der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der*dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der*die Studierend ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:20
In diesem Universitätskurs sollen die Verstrickungen, wechselseitigen Abhängigkeiten und Beeinflussungen von Wissenschaft, Demokratie und Öffentlichkeit gezeigt und diskutiert werden.
Aber wer ist überhaupt ‚die Öffentlichkeit‘ und was genau macht ‚Wissenschaft‘ aus? Wer bestimmt darüber, was geforscht werden darf und welches Wissen als legitim gilt? Und welche Möglichkeiten hat die Öffentlichkeit, an Wissenschaft und Forschung teilzunehmen und diese (aktiv) zu beeinflussen?Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, einen ersten Einblick in verschiedene Konzepte der Wissenschafts- und Technikforschung zum Thema, Wissenschaft, Öffentlichkeit, Demokratie zu liefern und diese kritisch und anhand von Fallbeispielen zu diskutieren. Diese Inhalte werden während des Kurses durch die Lektüre und Diskussion von Pflichttexten, Vorträgen der Lehrveranstaltungsleiterin, Gruppenarbeiten und gemeinsamen Diskussionen erarbeitet. Die Unterrichtssprache ist Deutsch, jedoch sind ausreichende Englischkenntnisse Voraussetzung für das Lesen und Verstehen der Fachliteratur. Voraussetzungen für den Zeugniserwerb sind Anwesenheit, Mitarbeit, Erfüllen der Arbeitsaufgaben sowie das Absolvieren einer Abschlussprüfung.