Universität Wien

240046 VO Rechtspluralismus und die Rechtsprechung indigener Völker (3.3.2) (2015W)

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 06.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 13.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 20.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 27.10. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 03.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 10.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 17.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 24.11. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 01.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 15.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 12.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock
Dienstag 19.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal A, NIG 4.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Wichtiger Teil des Selbstbestimmungsrechtes indigener Völker ist Kontrolle über interne Konflikte, über Ausübung eigener Jurisdiktion. Die Anerkennung dieser Rechtsprechungsfunktion indigener Institutionen führt zu einem Rechtspluralismus innerhalb bestehender Staaten. Gleichzeitig soll dieser Ansatz sichern, dass Personen gemäß ihrem eigenen kulturellen 'Hintergrund' rechtlich beurteilt werden. Diese Situation wirft eine Reihe kulturanthropologischer Fragen auf, denen im Rahmen der LV nachgegangen wird.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Prüfung, erster Termin am Semesterende.
Prüfungsstoff: Der gesamte in der Vorlesung behandelte Stoff

Mindestanforderungen für eine positive Beurteilung
Formal: Von 12 vergebbaren Punkten für 4 Fragen müssen mindestens 6 erzielt werden, um eine positive Note zu erreichen.
Inhaltich gefordert ist der Nachweis eines Grundverständnisses für die in der LV aufgworfenen Probleme.

Hilfsmittel sind nicht erlaubt

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die LV soll wichtigen Grundsatzfragen interkultureller Justiz verdeutlichen, die in diesem Zusammenhang aufgeworfen werden: Unterschiedliche Funktionsweisen der traditionellen Rechtsprechung und staatlichen Justiz, unterschiedliche 'Gerechtigkeitskonzepte'; die Einbeziehung kultureller Referenzrahmen in die Rechtsprechung; Abgrenzung der Zuständigkeiten von indigener/kommunaler Justiz zu staatlicher Rechtsprechung; interkulturelle Verbindlichkeit von (welchen?) Menschenrechtsstandards; allgemein die Rolle des Rechtspluralismus im Rahmen einer interkulturellen/plurinationalen Gesellschaft; schliesslich die Frage der 'Konstruktion' eigener Rechtstradition als Aspekt der Debatten um ethnische Identitätsbildung..

Prüfungsstoff

In der Auseinandersetzung um die inhaltlichen Themen sollen Argumente für und gegen die Entwicklung 'rechtspluralistischer' Strukturen beleuchtet werden. Wie weit ist es wünschenswert/legitim/menschenrechtlich geboten oder problematisch, von der formellen Gleichheit in Richtung auf 'kulturspezifische' Anknüpfungen des Rechts abzugehen. Welches 'Kulturkonzept' steht hinter derartigen Zuschreibungen? Welche Rolle hat anthropologische Gerichtsgutachtertätigkeit in der konkreten Entwicklung 'juristischer Kulturkonzepte' gespielt? Die behandelten Themen sollen somit kritisch, unter Anknüpfung an vorhandenes Alltags-Vorwissen der Studierenden über Recht und Staatlichkeit, erarbeitete werden.
Der LV-Leiter kann hier im Besonderen an seine Erfahrungen aus der Mitarbeit in einem Beratungsprojekt zur Konfliktreduktion zwischen staatlicher und indigener/kommunaler Justiz in Peru und Ecuador anknüpfen, das in Kooperation mit dem peruanischen Obersten Gerichts bzw. des Ausschusses für Justizfragen des ecuadorianischen Parlaments durchgeführt wurde.

Literatur

Basisliteratur, (digital verfügbar):
René Kuppe: Indigenes Recht und staatliche Rechtsprechung in Lateinamerika. Broschüre aus der Reihe "Stärkung indigener Organisationen in Lateinamerika, GIZ, Eschborn. 2. erweiterte Auflage 2013.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39