251220 KU Grundzüge des Erbrechts (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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VOR-ORT
Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot der Universitätslehrgänge/Zertifikatskurse des Postgraduate Center. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine Zulassung zum Universitätslehrgang/Zertifikatskurs erforderlich ist. Weitere Informationen zu den Angeboten des Postgraduate Center finden Sie unter: https://www.postgraduatecenter.at/Die Lehrveranstaltung kann nur in Kombination mit der Lehrveranstaltung KU "Selbstbestimmung in persönlichen Angelegenheiten" besucht werden.
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
06.03.2023 9.30-12.00 Uhr
20.03.2023 9.30-12.00 Uhr
27.03.2023 9.30-12.00 Uhr
17.04.2023 9.30-12.00 Uhr
24.04.2023 9.30-12.00 Uhr
08.05.2023 9.30-12.00 Uhr
15.05.2023 9.30-12.00 Uhr
22.05.2023 9.30-12.00 Uhr
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das Ziel dieser Lehrveranstaltung ist, den Teilnehmer*innen grundlegende Kenntnisse des Erbrechts zu vermitteln.Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die Vorgehensweise nach dem Tod einer Person, die Erbfolge und deren Gestaltungsmöglichkeiten sowie das Pflichtteilsrecht näher dargestellt. Auch ein Überblick über den Erbschaftserwerb bzw. das Verlassenschaftsverfahren soll geboten werden.Als Lernunterlage werden den Teilnehmer*innen ausführliche Folien gesondert für jede Einheit zur Verfügung gestellt. Zur Überprüfung des eigenen Wissensstandes gibt es die Möglichkeit, (freiwillige) Onlinetests zu absolvieren. Diese Onlinetests dienen rein zur Vorbereitung auf den Abschlusstest und werden dementsprechend nicht benotet. Alle Einheiten des Kurses finden in Präsenzlehre und als digitaler Livestream über Moodle statt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es ist ein Abschlusstest auf Moodle zu absolvieren. Der Abschlusstest ist ein Kreuzerltest mit insgesamt 20 Fragen. Dabei ist jeweils nur eine Antwortmöglichkeit richtig. Für die Beantwortung der Fragen stehen 2 Stunden zur Verfügung.Die Verwendung des auf Moodle zu findenden Dokuments "Gesetzestext" ist erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung ist ein positiver Abschlusstest. Die Note des Abschlusstests ist zugleich auch die Endnote. Ausreichende mündliche Mitarbeit (ab 4 Mitarbeitsplus) kann aber die positive Note um einen Notengrad verbessern.Der Notenschlüssel für den Abschlusstest sieht folgendermaßen aus: Sehr Gut (20 - 18 P); Gut (17 - 15 P); Befriedigend (14 - 12 P); Genügend (11 - 10 P); Nicht Genügend (9 - 0 P)
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.03.2023 10:29