Universität Wien

251298 UE Institutionelles Übersetzen 2: Arabisch / Chinesisch / Türkisch (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), Universitätslehrgänge
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot der Universitätslehrgänge/Zertifikatskurse des Postgraduate Center. Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme eine Zulassung zum Universitätslehrgang "Dolmetschen für Gerichte und Behörden" erforderlich ist. Weitere Informationen zu den Angeboten des Postgraduate Center finden Sie unter: https://www.postgraduatecenter.at/
Moodle

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Samstag, 27. April 2024
Freitag, 03. Mai 2024
Freitag, 24. Mai 2024
Samstag, 25. Mai 2024
Freitag, 7. Juni 2024
Freitag, 21. Juni 2024


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausbildung translatorischer Kompetenz; Weiterentwicklung der Textproduktionskompetenz in beiden Sprachen; Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes der Allgemeinsprache sowie der Fachsprache;
Verbesserung der Recherche- sowie Dokumentationskompetenz und Terminologiearbeit.

Lehrinhalte:
Einarbeitung in ausgewählte Rechtsgebiete (Personenrecht, Familienrecht, Außerstreitverfahren/
Schwerpunkt Scheidung); Erarbeitung von Übersetzungen in beiden Sprachrichtungen; Identifizierung von
übersetzungsrelevanten Problemen im jeweiligen Sprachenpaarvergleich; Arbeit mit Paralleltexten;
strukturierte Terminologiearbeit in den genannten Bereichen; Arbeit am sprachlichen Ausdruck

Lehrmethode:
Gemeinsame Beschäftigung mit rechtsbereichsspezifischen Textsorten und Übersetzungsproblemen;
eigenständige Erarbeitung der relevanten Terminologie und Dokumentation in Form von Glossaren durch die
Studierenden; eigenständige Erarbeitung von Übersetzungen vorgegebener bzw. selbst gewählter Texte;
Peer-Feedback und Feedback durch die LV-Leiterin und die SprachexpertInnen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Durchgehende Anwesenheit; Abgabe von Glossaren, Paralleltexten und Übersetzungen; Prüfung am Ende der Übung in beide Sprachrichtungen (Hilfsmittel: schriftliche Unterlagen, kein Internet).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
1) 10 % Mitarbeit, Beteiligung am Unterricht, pünktliche und zuverlässige Aufgabenerfüllung
2) 30 % Haupthausarbeit (Übersetzung ins Deutsche) und sonstige Aufgaben
3) 20 % Terminologiearbeit
4) 40 % Abschlusstest

Prüfungsstoff

wird bekannt gegeben

Literatur

AutorIn Mira Kadric, Klaus Kaindl, Karin Reithofer
Titel Translatorische Methodik
Jahr 2019
Verlag Facultas

AutorIn Radigundis Stolze
Titel Praxishandbuch Urkundenübersetzung
Jahr 2014
Verlag Stauffenburg

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 24.04.2024 08:26