Universität Wien

270083 VO Kosmetik und Gebrauchsgegenstände - Recht und Warenkunde (2011S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 27 - Chemie

Termine werden bei der Vorbesprechung Mi 02.03.2011, 09:15 Uhr, HS III bekannt gegeben.
1.Termin für die Prüfung VO 270083-Kosmetik und Gebrauchsgegenstände am Di. 07.06.2011 um 13:15 - 14:45 in der AGES, Tagungsraum 3-A/E. 56, Spargelfeldstraße 191, 1226 Wien
Von 14:45 -16:00 Führung durch die ARGES, Abteilungen: Kosmetik und Gebrauchsgegenstände

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Lehrveranstaltungsinhalt Gebrauchsgegenstände:

Anhand der Definition von Gebrauchsgegenständen im LMSVG werden die verschiedenen Warengruppen und deren Regelungen, gemeinschaftlich als auch national, erklärt. Daraus ergibt sich auch ein kurzer Überblick über die verschiedenen Materialien, die für die Herstellung von Gebrauchsgegenständen verwendet werden. Dabei handelt es sich um organische und anorganische Werkstoffe, sowie Kombinationen verschiedenster Materialien. Weiters soll die amtliche Kontrolle von Gebrauchsgegenständen und die zukünftige GMP-Überprüfung vorgestellt und dabei gezeigt werden, dass für eine/n Fachexpertin/en für Gebrauchsgegenstände das Chemiestudium zwar Voraussetzung ist, allerdings auch rechtliche aber auch Qualitätsmanagement-Kenntnisse nötig sind.

Lehrveranstaltungsinhalt kosmetische Mittel:
Themenschwerpunkte für den Kosmetikteil ist der rechtliche Rahmen sowie die Warenkunde. Es wird sowohl ein Überblick über das nationale als auch über das europäischen Kosmetikrecht gegeben. Es wird erläutert, wie die amtliche Kosmetikontrolle in Österreich abläuft. Die Warenkunde beschäftigt sich dem chemischen Aufbau der wichtigsten kosmetischen Mittel, sowie deren Wirkungsweise (Sonnenschutzmittel, Bräunungsmittel, Zahnpasten...). Weitere Themen sind die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit kosmetischer Mittel (Sicherheitsbewertung), sowie die Abgrenzung von sogenannten "Borderline"-produkte zu Arzneimittel, Biozidproduke, Medizinprodukte und Lebensmittel.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

schriftlich; deutsch.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ziel ist, Interesse auf dem Gebiet der Kosmetik zu wecken, sowie einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, sowie über die Produktvielfalt der kosmetischen Mittel zu geben.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

LC-2, LCH II-2.

Letzte Änderung: Mi 19.08.2020 08:06