Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

290232 VO Grundzüge der Klimageographie (2016S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 29 - Geographie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 07.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 14.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 04.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 11.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 18.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 25.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 02.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 09.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 23.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 30.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 06.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 13.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 20.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 27.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgehend vom Ansatz des Klimasystems sollen die Studierenden zunächst mit begrifflichen Grundlagen vertraut gemacht werden. Das umfasst neben der Erörterung der Rahmenbedingungen, eine vereinfachte Darstellung ausgewählter Prozesse. Darauf aufbauend werden unterschiedliche Darstellungsweisen der Klimaelemente aufgezeigt und verschiedene Zugänge der räumlichen Gliederung des Klimas gezeigt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung dient ein Skriptum. Dieses beinhaltet auch einen Fragenkatalog und steht rechtzeitig gegen Ende des Semesters zur Verfügung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Beurteilung erfolgt auf der Basis einer schrifltichen Prüfung im Ausmaß von 60 Minuten Dauer!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Prüfung umfasst 5 Fragenblöcke mit in Summe bis zu 10 Detailfragen! Es können 40 Punkte maximal erreicht werden. Folgende Beurteilungszurordnung gibt es dafür: ab einer Punktezahl von 21 bis einschließlich 25 wird die Prüfungsleistung mit GENÜGEND, von 26 bis 30 mit BEFRIEDIGEND, von 31-35 mit GUT und ab 36 mit SEHR GUT beurteilt!

Prüfungsstoff

Es gibt dafür Lernunterlagen als Pflichtliteratur! Diese werden dann ab April 2016 den Studierenden als .pdf auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt!

Literatur

Es gibt dafür Lernunterlagen als Pflichtliteratur! Diese werden dann ab April 2016 den Studierenden als .pdf auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

(B11-2.1)

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:26