Universität Wien

290232 VO Grundzüge der Klimageographie und Hydrogeographie (2017S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 29 - Geographie

Gilt als VO Grundzüge der Klimageographie und Hydrogeographie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 06.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 20.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 27.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 03.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 24.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 08.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 15.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 22.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 29.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 12.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 19.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 26.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgehend vom Ansatz des Klimasystems sollen die Studierenden zunächst mit begrifflichen Grundlagen der Klimatologie und Hydrologie vertraut gemacht werden. Das umfasst neben der Erörterung der Rahmenbedingungen, eine vereinfachte Darstellung ausgewählter Prozesse. Darauf aufbauend werden unterschiedliche Darstellungsweisen der Klimaelemente aufgezeigt und verschiedene Zugänge der räumlichen Gliederung des Klimas gezeigt. Der engen Verknüpfung des Klimas mit dem Wasserkreislauf folgend, wird dieser, differenziert nach Speichern und Flüssen, in unterschiedlichen zeitlichen wie räumlichen Größenordnungen und den wesentlichen Prozessen vorgestellt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung dienen Lernunterlagen. Diese sind Pflichlitertaur! Diese beinhalten auch einen Fragenkatalog und steht rechtzeitig gegen Ende des Semesters zur Verfügung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Beurteilung erfolgt auf der Basis einer schrifltichen Prüfung im Ausmaß von 60 Minuten Dauer!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Prüfung umfasst 5 Fragenblöcke mit in Summe bis zu 10 Detailfragen! Es können 40 Punkte maximal erreicht werden. Folgende Beurteilungszurordnung gibt es dafür: ab einer Punktezahl von 21 bis einschließlich 25 wird die Prüfungsleistung mit GENÜGEND, von 26 bis 30 mit BEFRIEDIGEND, von 31-35 mit GUT und ab 36 mit SEHR GUT beurteilt!

Prüfungsstoff

Es gibt dafür Lernunterlagen als Pflichtliteratur! Diese werden dann ab ca Ende April/Anfang Mai 2017 den Studierenden als .pdf auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt!

Literatur

Es gibt dafür Lernunterlagen als Pflichtliteratur! ca Ende April/Anfang Mai 2017 den Studierenden als .pdf auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

(BA GG 2.1) (B11-2.1) (BA GG 11.2)

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:26