Universität Wien

290232 VO Grundzüge der Klimageographie und Hydrogeographie (2019S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 29 - Geographie

Gilt als VO Grundzüge der Klimageographie

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Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 04.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 11.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 18.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 25.03. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 01.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 08.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 29.04. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 06.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 13.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 20.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 27.05. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 03.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 17.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß
  • Montag 24.06. 08:00 - 09:30 Hörsaal II NIG Erdgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ausgehend vom Ansatz des Klimasystems sollen die Studierenden zunächst mit begrifflichen Grundlagen der Klimatologie und Hydrologie vertraut gemacht werden. Das umfasst neben der Erörterung der Rahmenbedingungen, eine vereinfachte Darstellung ausgewählter Prozesse. Darauf aufbauend werden unterschiedliche Darstellungsweisen der Klimaelemente aufgezeigt und verschiedene Zugänge der räumlichen Gliederung des Klimas gezeigt. Der engen Verknüpfung des Klimas mit dem Wasserkreislauf folgend, wird dieser, differenziert nach Speichern und Flüssen, in unterschiedlichen zeitlichen wie räumlichen Größenordnungen und den wesentlichen Prozessen vorgestellt. Zur Vorbereitung auf die Prüfung dienen Lernunterlagen. Diese sind Pflichlitertaur! Diese beinhalten auch einen Fragenkatalog und steht rechtzeitig für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Beurteilung erfolgt auf der Basis einer schrifltichen Prüfung im Ausmaß von 60 Minuten Dauer!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Prüfung umfasst 5 Fragenblöcke mit in Summe bis zu 10 Detailfragen! Es können maimal 40 Punkte erreicht werden. Folgende Beurteilungszuordnung gibt es dafür: bis 20 Punkte ergibt sich ein NICHT GENÜGEND; ab einer Punktezahl von 21 bis einschließlich 25 wird die Prüfungsleistung mit GENÜGEND, von 26 bis 30 mit BEFRIEDIGEND, von 31-35 mit GUT und ab 36 mit SEHR GUT beurteilt!

Prüfungsstoff

Es gibt dafür Lernunterlagen als Pflichtliteratur! Diese werden dann spätestens Ende März/Anfang April 2019 den Studierenden als .pdf auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt!

Literatur

Es gibt dafür Lernunterlagen als Pflichtliteratur! Diese werden spätestens Ende März/Anfang April 2019 den Studierenden als .pdf auf der Lernplattform zur Verfügung gestellt!

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

(BA GG 2.1) (B11-2.1) (BA GG 11.2)

Letzte Änderung: Sa 02.04.2022 00:26