Universität Wien

300565 VO Grundlagen und Umgang von Geistiges Eigentum für Naturwissenschaftler (2016W)

Basics for Scientists

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 30 - Biologie

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine

Besprechungsraum 6.Stock/BZB, Dr.Bohrgasse 9,1030 Wien.
Termine:
17.11 13.00-18.00
18.11 14.00 - 18.00
24.11 13.00 -18.00
1.12 13.00 -18.00
Ersatztermin 12.1. 13.00 -18.00 Uhr
20.1 9.30- 11.30 Schriftliche Leistungsüberprüfung/SR 4-6.Stock

Vorraussetzung für die Leistungsüberprüfung ist zumindest eine 2/3 Anwesenheit erforderlich
Weitere Infos siehe: http://molekularebiologie.univie.ac.at/


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Sie haben ein Video von einem Versuch erstellt und wollen dieses auf YouTube veröffentlichen oder haben ein Foto zur besseren Veranschaulichung in ihre Präsentation eingefügt? Ihre Projektarbeit soll im Internet zugänglich gemacht werden? Sie haben einem neuen Verfahren eine gut wiedererkennbaren Namen gegeben oder wichtige Entdeckung gemacht, die man auch wirtschaftlich nutzen könnte? Sie arbeiten interdisziplinär mit mehreren Forschungsgruppen weltweit zusammen (und tauschen z. B. Materialien aus)? Dann sollten sie weiterlesen und die folgende Vorlesung besuchen.

In den letzten Jahren haben sich die Naturwissenschaften von Grund auf verändert.

Schlagworte wie IP, geistiges Eigentum, Marke, Know-how, CDA, MTA oder contract research kursieren durch die wissenschaftliche Community. Die ehemals so freie Forschung orientiert sich immer mehr an ökonomischen und rechtlichen Gesichtspunkten. Damit einhergehend erlangen auch die urheberrechtlichen Aspekte des Forschungsoutputs (Bilder, Texte, Zitate, Videos..) im Zeitalter der digitalen Medien mehr Bedeutung. Aufgrund dieser steigenden Verrechtlichung ist es notwendig auch in der Ausbildung von Naturwissenschaftlern darauf einzugehen.

Grundlagen und Umgang von Geistigem Eigentum für Naturwissenschaftler

Technische Schutzrechte wie Patent und Gebrauchsmuster zählen zusammen mit Marken, Sortenschutz und Geschmacksmuster zu den gewerblichen Schutzrechten. Unter geistigem Eigentum werden sowohl die gewerblichen Schutzrechte, als auch die geistigen Werkschöpfungen in Form des Urheberrechts als auch Geschäftsgeheimnisse und spezielles Know-how zusammengefasst. Für Naturwissenschaftler sind Patente und Gebrauchsmuster besonders wichtig, schützen sie doch technische Entwicklungen aller Art vor Nachahmern.

Ziel dieser Vorlesung ist insbesondere anhand von Beispielen einen Überblick über die unterschiedlichen Instrumente der Schutzrechtsarten und deren Verwendung zu vermitteln. Überdies werden die zuständigen Behörden und Grundlagen der Abläufe der Anmelde- und Erteilungsverfahren für Marken und Geschmacksmuster und Patente und Gebrauchsmuster vorgestellt (Österreichisches Patentamt, Europäischen Patentamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante und vor dem Internationalen Büro zum Schutz des Gewerblichen Eigentums in Genf).

Außerdem wird auch auf die Verteidigung, Durchsetzung und Verwertung von Geistige Eigentum eingegangen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Vorraussetzung für die Leistungsüberprüfung ist zumindest eine 2/3 Anwesenheit erforderlich

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

B-WZB, WZB, PhD MB 3, M-WZB, MAN 3 (2013)

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:44