321012 VU Nomenklatur von Arzneistoffen - B7 (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldung in 2 Schritten:
1. U:Space 321012 ( https://uspace.univie.ac.at/ )
UND
2. Anmeldesystem Pharmazie ( https://spl-pharmazie.univie.ac.at/anmeldesystemPHARMAZIE/ )
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UND
2. Anmeldesystem Pharmazie ( https://spl-pharmazie.univie.ac.at/anmeldesystemPHARMAZIE/ )
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 25.01.2024 12:00 bis Fr 23.02.2024 12:00
- Abmeldung bis Fr 23.02.2024 12:00
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Block 1:
Mo, 22.04.2024
Di, 23.04.2024
Fr, 26.04.2024
Mo, 29.04.2024
Prüfung Block 1: Mo, 06.05.2024
Fr, 10.05.2024
Mo, 13.05.2024
Prüfung Block 2: Mo, 03.06.2024Block 3:
Di, 04.06.2024
Fr, 07.06.2024
Mo, 10.06.2024
Prüfung Block 3: Mo, 17.06.2024Wiederholungsprüfung Block 1, 2 oder 3:
Fr, 21.06.2024 oder Mo, 24.06.2024 – Anmeldung über Moodle erforderlich; Details werden nach Korrekur der 3. Teilprüfung bekannt gegeben
- Montag 22.04. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Dienstag 23.04. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Freitag 26.04. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 29.04. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 06.05. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Freitag 10.05. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 13.05. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 03.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Dienstag 04.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Freitag 07.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 10.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 17.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Freitag 21.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
- Montag 24.06. 09:45 - 11:15 UZA2 Hörsaal 7 (Raum 2Z210) 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Prüfungen. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Es sind 3 Teilprüfungen zu je 30 Punkten zu absolvieren. Bei jeder Teilprüfung müssen mind. 15 Punkte erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit am Verbesserungstermin eine der drei Teilprüfungen zu wiederholen, wenn bei dieser unter 15 Punkte erreicht wurden (oder ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden konnte).
Die Teilprüfungen sind aufbauend. Es gilt jeweils der gesamte bis zur Teilprüfung durchgenommene Stoff.
Die erreichte Punkteanzahl der drei Teilprüfungen (jeweils mindestens 15 Punkte) wird addiert und über den Notenschlüssel in eine Abschlussnote umgerechnet. Wenn nach der Verbesserungsprüfung nicht alle drei Teilprüfungen mit mind. 15 Punkten bestanden wurden, dann muss die VU wiederholt werden (diese VU wird jedes Semester angeboten).
Es sind 3 Teilprüfungen zu je 30 Punkten zu absolvieren. Bei jeder Teilprüfung müssen mind. 15 Punkte erreicht werden. Es besteht die Möglichkeit am Verbesserungstermin eine der drei Teilprüfungen zu wiederholen, wenn bei dieser unter 15 Punkte erreicht wurden (oder ein Prüfungstermin nicht wahrgenommen werden konnte).
Die Teilprüfungen sind aufbauend. Es gilt jeweils der gesamte bis zur Teilprüfung durchgenommene Stoff.
Die erreichte Punkteanzahl der drei Teilprüfungen (jeweils mindestens 15 Punkte) wird addiert und über den Notenschlüssel in eine Abschlussnote umgerechnet. Wenn nach der Verbesserungsprüfung nicht alle drei Teilprüfungen mit mind. 15 Punkten bestanden wurden, dann muss die VU wiederholt werden (diese VU wird jedes Semester angeboten).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Jede der drei Teilprüfungen wird gleich gewichtet (je zu 33,33 %).
Pro Teilprüfung können jeweils 30 Punkte erreicht werden.Nach Abschluss aller drei Teilprüfungen mit mindestens 15 Punkten ergibt sich für die Benotung folgender Notenschlüssel (Punkte werden summiert):Sehr gut: 80 – 90
Gut: 68 – 79
Befriedigend: 57 - 67
Genügend: 45 – 56
Nicht genügend: 0 - 44
Pro Teilprüfung können jeweils 30 Punkte erreicht werden.Nach Abschluss aller drei Teilprüfungen mit mindestens 15 Punkten ergibt sich für die Benotung folgender Notenschlüssel (Punkte werden summiert):Sehr gut: 80 – 90
Gut: 68 – 79
Befriedigend: 57 - 67
Genügend: 45 – 56
Nicht genügend: 0 - 44
Prüfungsstoff
Als Prüfungsstoff gilt der gesamte Lerninhalt der VU. Aufbauende Teilprüfungen.
Literatur
Favre, Henri A. and Powell, Warren H.: Nomenclature of Organic Chemistry. IUPAC Recommendations and Preferred Name 2013. Cambridge, UK: The Royal Society of Chemistry, 2013. ISBN 978-0-85404-182-4.Teilweise empfohlen (Achtung: veraltete Nomenklatur):
Bartsch, Herbert: Die systematische Nomenklatur organischer Arzneistoffe. Springer-Verlag/Wien 1998.
Falk, Heinz: Ausgewählte Übungsbeispiele zur Nomenklatur Organischer Verbindungen, Springer-Verlag/Wien New York 1978.
Bartsch, Herbert: Die systematische Nomenklatur organischer Arzneistoffe. Springer-Verlag/Wien 1998.
Falk, Heinz: Ausgewählte Übungsbeispiele zur Nomenklatur Organischer Verbindungen, Springer-Verlag/Wien New York 1978.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA12
Letzte Änderung: Do 04.04.2024 08:26
Einleitung
Kohlenwasserstoffe
Substituierte Verbindungen
Block 2
Heterozyklen
Block 3
Brückenverbindungen
Spiroverbindungen
Stereochemische Nomenklatur