Universität Wien

321134 PR Produktionsprozesse und Qualitätskontrolle in der Pharmazeutischen Technologie - B18 - Zusatzkurse (2024S)

(2 Kurse)

6.00 ECTS (6.00 SWS), SPL 32 - Pharmazie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

für nähere Informationen und Anmeldung siehe LV 321034

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel:
Die Studierenden erwerben durch Demonstration und selbständige Arbeit in Kleinstgruppen grundlegende Kenntnisse über die wichtigsten Produktionsprozesse im Bereich der industriellen Arzneimittelfertigung. Außerdem haben sie einen Überblick über wichtige Methoden zur Qualitätsbeurteilung der hergestellten Arzneiformen.
Inhalt:
Vermittlung der grundlegenden praktischen Fertigkeiten im Bereich folgender Produktions- bzw. Qualitätskontroll-Prozesse:
Produktion:
Mischen, Granulieren, Tablettieren, Überziehen von Tabletten, Pelletieren, Herstellen innovativer Arzneiformen (Mikropartikel, Nanopartikel,…), Herstellen pflanzlicher Arzneizubereitungen (Mazerieren/Perkolieren; Sirupe;aromatische Wässer; Vina medicinalia; Sapones medicata)
Qualitätskontrolle:
Pulveranteil/Schütt- bzw. Stampfvolumen, mechanische Festigkeit, Zerfall, Dissolution, Gleichförmigkeit einzeldosierter Arzneiformen, Simulation der Wirkstoffresorption (2-Phasen/3-Phasen-Modelle, …)
Exkursion:
Besichtigung von Wareneingang, Herstellung und Qualitätskontrolle in einem pharmazeutischen Betrieb
Methode:
Praktikum - eigenständige Arbeit und Demonstration

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beim PR besteht Anwesenheitspflicht! Ein Fehlen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Lehrveranstaltungsleitung möglich, wobei gewisse Kurstage jedenfalls nachgeholt werden müssen.
Die Beurteilung ergibt sich aus der erfolgreichen Absolvierung folgender Teilbereiche:
-) drei Zwischenprüfungen, sowie Beantwortung von Zwischenfragen während des PR
-) eigenständige praktische Arbeit, sowie Qualität und Ausmaß der Mitarbeit bei Gruppenarbeiten

Richtlinien für die Teilnahme an der praktischen Arbeit im Rahmen des PR:
-) Vor Beginn jedes PR-Blockes (Drogenauszüge, Peroralia, Analytik) findet eine Zwischenprüfung über den Stoff des jeweiligen Blockes statt. Der positive Abschluss dieser Zwischenprüfung ist Voraussetzung für den Beginn der praktischen Arbeiten in diesem PR-Block.
-) Bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung muss diese unmittelbar vor Beginn des PR-Blockes wiederholt werden.
-) Werden zwei der drei Zwischenprüfungen negativ bewertet, ist das gesamte PR zu wiederholen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheitspflicht!
Erfolgreiche Absolvierung der zuvor genannten Teilbereiche

Prüfungsstoff

PR mit immanentem Prüfungscharakter, nähere Informationen dazu erhalten Sie in der PR-begleitenden Einführungsvorlesung (LV 321033)

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA34

Letzte Änderung: Mi 03.04.2024 11:46