Universität Wien

322009 PR Prüfung der pharmazeutischen Qualität von pflanzlichen Arzneimitteln - M8 (2023W)

(6 Kurse)

5.00 ECTS (5.00 SWS), SPL 32 - Pharmazie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anmeldung in 2 Schritten:
1. U:Space 322009 ( https://uspace.univie.ac.at/ )
UND
2. Anmeldesystem Pharmazie ( https://spl-pharmazie.univie.ac.at/anmeldesystemPHARMAZIE )

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden erwerben praktische Kenntnisse und die Fähigkeit, verschiedene qualitative und quantitative analytische und biologische Methoden zu kombinieren, um eigenverantwortlich die Qualität von Arzneidrogen und Phytopharmaka vor allem basierend auf Arzneibuchmethoden beurteilen zu können (Identität, Reinheit, Gehalts- bzw. Wertbestimmung, Stabilität, Phytoäquivalenz). Die Studierenden erlernen, durch die richtige Probenvorbereitung und die Kombination von Analysentechniken bekannte und unbekannte pflanzliche Drogen zu erkennen und ihre Qualität zu beurteilen. Durch die vermittelten Kenntnisse sind die Studierenden darüber hinaus befähigt, einzelne Wirkstoffe aus biologischem Material zu isolieren und deren Identität und Reinheit zu überprüfen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Immanenter Prüfungscharakter; es besteht Anwesenheitspflicht! Ein Fehlen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Lehrveranstaltungsleitung möglich.
Die Leistungskontrolle erfolgt entsprechend den auf der Lernplattform Moodle zugänglichen Unterlagen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In Teil 1 sind 11 Proben (UV/VIS Quantifizierung, UV/VIS Spektrum, HPLC Quantifizierung, DEV, Ätherischer Öl Gehalt, GC Analyse Äth.Öl/Zusammensetzung mittels Normalisierung, Quellungszahl, Wertbestimmung, Alkoholgehalt, Naturstoffisolierung, Phytoäquivalenz/Stabilität) durchzuführen; davon sind maximal 5 negative Ergebnisse zulässig, ab 6 negativen Ergebnissen werden die Übungen negativ beurteilt.
Alle Proben von Teil 1 müssen positiv absolviert sein, bevor Teil 2 begonnen werden kann.
In Teil 2 (Durchführung der Qualitätsprüfung einer Arzneidroge gemäß aktuellem Europäischen Arzneibuch) sind 6 Parameter einer Probe zu bestimmen, es sind maximal 3 negative Teilergebnisse zulässig, ab 4 negativen Teilergebnissen werden die Übungen negativ beurteilt.
Zu jeder Probe ist 1 Referat abzulegen. Die entsprechenden Proben werden erst nach positiver Absolvierung des Referates ausgegeben. Die Benotung der Referate wird bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt.

Prüfungsstoff

siehe Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab.

Literatur

Europäisches Arzneibuch, aktuelle Ausgabe
Hohmann, Reher, Stahl-Biskup: Mikroskopische Drogenmonographien
Rahfeld: Mikroskopischer Farbatlas pflanzlicher Drogen
Wichtl: Teedrogen und Phytopharmaka
Hänsel, Sticher: Pharmakognosie - Phytopharmazie

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MA9

Letzte Änderung: Do 14.09.2023 12:08