340043 UE Konsekutivdolmetschen I: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2018 09:00 bis Fr 02.03.2018 17:00
- Anmeldung von Mo 12.03.2018 09:00 bis Fr 16.03.2018 17:00
- Abmeldung bis Sa 31.03.2018 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 15.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 22.03. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 12.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 19.04. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 03.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 17.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 24.05. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 07.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 14.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 21.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
- Donnerstag 28.06. 14:00 - 15:30 Seminarraum 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, sowie Plattformarbeiten fließen in die Beurteilung ein. Die einzelnen erbrachten Leistungen werden nach folgendem Maßstab gewichtet:aktive Mitarbeit 20%
Präsenzarbeit 40 %
Abschlussprüfung 40%Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Präsenzarbeit 40 %
Abschlussprüfung 40%Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für positive Abschlussnote:
Die erbrachten Leistungen müssen sowohl aus der B- und C-Spache in die A-Sprache als auch aus der A- in die B-Sprache positiv sein.
Die erbrachten Leistungen müssen sowohl aus der B- und C-Spache in die A-Sprache als auch aus der A- in die B-Sprache positiv sein.
Prüfungsstoff
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45
ZIELE: Verbesserung der Notizentechnik, Strategien zum Bewältigen sprachlicher und außersprachlicher Probleme, Verbesserung von Textverständnis, -analyse und Präsentation.
Es wird dringend empfohlen, vorher die LVs Basikompetenz Dolmetschen sowie Basiskompetenz Translation zu absolvieren.