Universität Wien

340045 UE Rechtsübersetzen: Englisch (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 19.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 09.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 16.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 30.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 14.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 28.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 04.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 11.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Dienstag 18.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Weiterentwicklung bereits erworbener allgemeiner Übersetzungsstrategien im Bereich rechtlicher Fachtexte - die Lehrveranstaltung behandelt großteils Texte mit hoher Fachlichkeit und gehobenem Schwierigkeitsgrad.
Recherche & strukturierte Terminologiearbeit
Revision von Übersetzungen
CAT-Tool-Einsatz

Im Rahmen von wöchentlichen Hausarbeiten werden kurze Texte (diverse Textsorten) aus verschiedenen Rechtsgebieten übersetzt.
Schwerpunkte im SoSe 2024: Familienrecht, Strafrecht (beide Sprachrichtungen)
Übersetzung (im Vier-Augen-Prinzip), Besprechung der übersetzten und revidierten Texte in der Lehrveranstaltung, Erarbeitung von textrelevanter Terminologie, Erörterung der Terminologiedokumentation und der identifizierten Herausforderungen
Verpflichtende Grundlage: CAT-Tool-Benutzung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

a. Anwesenheit, laufende aktive Beteiligung & rechtzeitige Abgaben - 5 %
b. Eine Übersetzung (Hausarbeit inkl. Revision und Terminologiearbeit) - 25 %
c. Mid-term Test (alle Hilfsmittel erlaubt) - 35 %
d. End-term Test (Modus wie bei Modulprüfung) - 35 %

Für eine positive Beurteilung ist eine Abwesenheit bei maximal zwei Lehrveranstaltungsterminen zulässig.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich sind alle vier Teilleistungen (siehe Punkt a.-d. oben) zu erbringen.
Bei den Übersetzungen/Tests sind jeweils mind. 60 Punkte für eine positive Note erforderlich, Anwendung der geltenden Beurteilungskriterien ("Beurteilungsschema für Übersetzungsleistungen im Rahmen des Unterrichts und der Modulprüfungen Fachübersetzen")

Punktevergabe bei den Teilleistungen:
90-100 P. = Sehr gut
80-89 P. = Gut
70-79 P. = Befriedigend
60-69 P. = Genügend

Prüfungsstoff

Mid-term und End-term Test: Übersetzung von Textausschnitten zu den im Semester behandelten Themen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 19.03.2024 15:46