Universität Wien

340054 UE Konsekutivdolmetschen II: Englisch (2019W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Diese Lehrveranstaltung und die darauffolgende LV Simultan II werden thematisch aufeinander abgestimmt sein und nach Möglichkeit auch methodisch verschränkt unterrichtet. Ich empfehle die Teilnahme an beiden LVs, dies ist aber nicht verpflichtend.

Anwesenheit in der 1. Stunde erforderlich. Studierende, die zwar angemeldet sind, aber in der ersten Stunde ohne (rechtzeitige) Entschuldigung nicht erscheinen, werden abgemeldet, damit Studierende auf der Warteliste nachrücken können.
Eine Abmeldung von der LV ist bis 31.10. möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
In dieser prüfungsimmanenten LV herrscht Anwesenheitspflicht. In begründeten Fällen sind 2 Fehlstunden erlaubt.

Mittwoch 09.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 16.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 23.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 30.10. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 06.11. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 20.11. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 04.12. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 11.12. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 08.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 15.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 22.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Mittwoch 29.01. 11:00 - 12:30 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalte: Aufbauend auf der LV Konsekutivdolmetschen I wird das Konsekutivdolmetschen aus dem Englischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Englische geübt. Als Ausgangstexte werden Aufnahmen, von den Lehrenden vorgetragene Texte sowie von den Studierenden gehaltene Reden bzw. Gesprächssimulationen verwendet. Gedächtnisübungen und Analyse der Notizen tragen zur Verbesserung der Konsekutivdolmetschtechnik bei.
Das Niveau setzt eine gute Beherrschung der Inhalte von Konsekutivdolmetschen I voraus. Es wird daher dringend empfohlen, die LV Notizentechnik und die LV Konsekutivdolmetschen I vor dieser Übung erfolgreich zu absolvieren.

Methoden: Recherche und Terminologiearbeit zu Hause, Halten und Dolmetschen von Redebeiträgen, Dolmetschen vom Blatt, Peer-Feedback, kritische Selbstreflexion, selbständiges Üben außerhalb der LV, Feedback und Benotung von Dolmetschungen durch die Lehrenden.
Ziele: Verbesserung der Konsekutivdolmetschtechnik und Präsentation, Weiterentwicklung der persönlichen Notizentechnik, Erweiterung des Wortschatzes in Ausgangs- und Zielsprache, Erwerb von Hintergrundwissen in den behandelten Themengebieten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Übung ist prüfungsimmanent. Die Dolmetschleistungen werden laufend beurteilt.

Die Note setzt sich aus der Benotung der Dolmetschungen (Noten von 1 bis 5) und der Mitarbeit im Unterricht (Beteiligung an Diskussionen, Feedback, Halten von Reden/Diskussionsbeiträgen) sowie Hausübungen zusammen. Falls notwendig können bis zu zwei der Dolmetschnoten durch Leistungsüberprüfungen erbracht werden (bei denen alle Studierenden denselben AT dolmetschen und sich aufnehmen).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Dolmetschungen, aktive Mitarbeit, Hausübungen.

Zusammensetzung der Semesternote:
Dolmetschungen (mind. 4): 90 %
Hausübungen und aktive Mitarbeit: 10 %

Für eine positive Semesternote muss mehr als die Hälfte der Dolmetschungen positiv sein.

Die Benotung von Dolmetschungen erfolgt nach den Kriterien Präsentation (Vortragsweise, nonverbale Kommunikation, Stimme), Form (Terminologie, Stil, weitere sprachliche Faktoren) und Inhalt (inhaltliche Korrektheit, Kohärenz).
Benotung:
90 %: 1
80 %: 2
70 %: 3
60 %: 4
<60 %: 5 (Nichtgenügend)

In begründeten Fällen sind maximal 2 Fehlstunden erlaubt.

Prüfungsstoff

Prüfungsimmanente LV - keine Prüfung

Literatur

Zum Selbststudium: Andrew Gillies: Note-taking for Consecutive Interpreting: A Short Course. Manchester: St. Jerome Publishing, 2005.
Weitere Literatur wird in der Übung bzw. auf der Lernplattform bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:22