Universität Wien

340126 UE Basiskompetenz Translation A (2015W)

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 06.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 13.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 20.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 27.10. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 03.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 10.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 17.11. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 01.12. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 15.12. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 12.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 12.01. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Dienstag 19.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
  • Dienstag 26.01. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Basiskompetenzen der translatorischen Tätigkeit mit Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen (translatorische Strategien,Textsortentheorie, Sprachregister, kulturelle Prämissen, Allgemein - und thematisches Wissen, Recherchekompetenzen,
angewandte Hilfsmittelkunde usw.).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Übersetzung: 20% (je 10% pro Sprache)
- Konsekutivdolmetschen: 20% (je 10% pro Sprache)
- Abschlussprüfung als Orientierungshilfe: 30%, je 15% für Dolmetschen bzw. Übersetzen
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 10%

Voraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Abschlussprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen) und positive Gesamtnote.

Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen, inklusive der sprachlichen Kompetenzen bzw. werden auf diese sensibilisiert. Sie erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwertpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum.

Prüfungsstoff

Nach einer kurzen theoretischen Einführung zur/zu den jeweiligen Kompetenz/en werden an Hand schriftlicher und mündlicher Texte (kontrastiv) kollaborativ Übersetzungs- und Dolmetschstrategien erarbeitet sowie Spezifika der verschiedenen translatorischen Handlungsfelder in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation mittels gezielter Übungen z.B. Closing veranschaulicht.

Literatur

Wird auf der Plattform bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45