340126 UE Basiskompetenz Translation A Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.02.2016 09:00 bis So 21.02.2016 17:00
- Anmeldung von Mo 29.02.2016 09:00 bis So 06.03.2016 17:00
- Abmeldung bis Do 31.03.2016 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG: Die erste LV (Einführung) findet bereits am 1.3. statt!
- Dienstag 08.03. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 15.03. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 05.04. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 12.04. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 19.04. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 26.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 6 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
- Dienstag 03.05. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 10.05. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 24.05. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 31.05. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 07.06. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 14.06. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 21.06. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Dienstag 28.06. 15:30 - 17:00 Hörsaal 1 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen in die Beurteilung ein (zu den Inhalten und Teilkompetenzen siehe Plattforminformation). Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Teilleistungen, deren Gewichtung in der Gesamtbeurteilung wie folgt ist:
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
- Closing über translationswissenschaftliche Grundbegriffe: 20% (je 10% pro Sprache)
- Zwischenprüfung Übersetzen: 30% (je 15% pro Sprachrichtung)
- Zwischenprüfung Dolmetschenn: 30% (je 15% pro Sprache)
- Mitarbeit (Hausübungen, Recherche, Vorbereitung, etc.): 20%
- abschließende Beratung als OrientierungshilfeVoraussetzung für positive Beurteilung: positives Closing in beiden Sprachen, positive Mitarbeit, positive Zwischenprüfung in min. einer Kompetenz (Übersetzen oder Dolmetschen).Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.
Prüfungsstoff
Literatur
Wird auf der Plattform bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45
angewandte Hilfsmittelkunde usw.).Die Studierenden festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen, inklusive der sprachlichen Kompetenzen bzw. werden auf diese sensibilisiert. Sie erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwertpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum.Nach einer kurzen theoretischen Einführung zur/zu den jeweiligen Kompetenz/en werden an Hand schriftlicher und mündlicher Texte (kontrastiv) kollaborativ Übersetzungs- und Dolmetschstrategien erarbeitet sowie Spezifika der verschiedenen translatorischen Handlungsfelder in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation mittels gezielter Übungen z.B. Closing veranschaulicht.