Universität Wien

340139 UE Basiskompetenz Translation A Polnisch (2021W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Polnisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 20.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 27.10. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 03.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 10.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 17.11. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 01.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 15.12. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 12.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 19.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 26.01. 15:00 - 16:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Basiskompetenzen der translatorischen Tätigkeit mit Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen (Basiswissen zu einzelnen Arten der Translation, kulturelles Wissen, allgemeines Wissen, Recherchekompetenzen, translatorische Strategien).
Fokussierte Übungen zu den einzelnen Arten der mündlichen und schriftlichen Translation - Diskussion, Erarbeitung von Übersetzungs- und Dolmetschstrategien, praktische Hinweise auf Erfordernisse in verschiedenen translatorischen Handlungsfeldern in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation.
Die Studierenden erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwerpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt auf Basis der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Leistungen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Leistungen der Einheiten zur theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch eine schriftliche Leistungserhebung überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel (2 Wörterbücher in gedruckter Form) verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Die Kriterien der Notenfindung: siehe die Moodle-Plattform.

Prüfungsstoff

Wird laufend in der LVA angegeben.

Literatur

Wird auf der Moodle-Plattform angegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 08.09.2021 15:09