340221 UE Rechtsübersetzen: Chinesisch / Deutsch (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.09.2016 09:00 bis Fr 23.09.2016 17:00
- Anmeldung von Mo 03.10.2016 09:00 bis Fr 07.10.2016 17:00
- Abmeldung bis Mo 31.10.2016 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Chinesisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 14.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 21.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 28.10. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 04.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 11.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 18.11. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 02.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 09.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 16.12. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 13.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 20.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
- Freitag 27.01. 15:30 - 17:00 Seminarraum 6 ZfT Philippovichgasse 11, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Das "Recht-schaffen" ist als ein regulierendes Prinzip für das Zusammenleben von Menschen in verschiedenen Kulturen allgemein verankert. Doch wie und inwieweit dieses Ideal verwirklicht wird, unterscheidet sich von Kultur zu Kultur. Die Umsetzung des "Recht-schaffens" als Ideal ist in der Tat keine isolierte Sache, sondern von für eine Kultur prägenden Denkformen und -konzepten stark abhängig und daher auch bis zu einem gewissen Grad durch diese bedingt. Darüber hinaus stehen die angesprochenen Denkformen und -konzepte ihrerseits wiederum in enger Verbindung mit dem Aufbau jener Sprachen, die als Trägerinnen der betreffenden Kultur fungieren.Diese LV dient in erster Linie als Einführung in das Übersetzen rechtsrelevanter Texte in beiden Sprachrichtungen. Durch schrittweises Vorgehen können TeilnehmerInnen einen Horizont erweiternden Überblick über den vielschichtigen Kontext, in den das Rechtsübersetzen: Chinesisch/Deutsch eingebettet ist, spielerisch erlangen. Dabei wird das Augenmerk sowohl auf Korrelationen sprachlich gefasster Sachverhalte als auch auf mögliche Überschneidungen semantischer Felder gelegt, um dadurch nicht zuletzt auch systemische Kohärenz der jeweiligen Kulturen zu durchschauen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheitspflicht (höchstens zweimal fehlen); aktive Mitarbeit, Hausübungen (35%), Zwischentest (15%), Abschlusstest (50%); Verwendung von Wörterbüchern bei beiden Tests zulässig
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erkenntnisse über die Unterschiedlichkeit im Rechtsverständnis zwischen beiden betreffenden KulturkreisenErwerb von Grundkompetenzen im translatorischen Umgang mit Rechtstexten und Terminologie - und zwar vor dem Hintergrund eines Wechsels der Denkkontexte, der mit Sprachwechsel einhergeht; Analyse zur Zulänglichkeit der Wiedergabe
Prüfungsstoff
Literatur
wird in der LV bekannt gegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Die LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45