340273 UE Basiskompetenz Translation A Polnisch (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2018 09:00 bis Fr 02.03.2018 17:00
- Anmeldung von Mo 12.03.2018 09:00 bis Fr 16.03.2018 17:00
- Abmeldung bis Sa 31.03.2018 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Polnisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 14.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 21.03. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 11.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 18.04. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 02.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 09.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 16.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 23.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 30.05. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 06.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 13.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 20.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
- Mittwoch 27.06. 15:30 - 17:00 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Leistungskontrolle
Die Leistungskontrolle ist kompetenzbasiert und erfolgt daher auf Grund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Leistungen.
Die Leistungen der Einheiten zur theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch eine schriftliche Leistungserhebung überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Das Feedback zu den mündlichen Teilleistungen wird unmittelbar nach der Leistung gegeben,.
Die Leistungskontrolle ist kompetenzbasiert und erfolgt daher auf Grund der für die verschiedenen Einheiten erbrachten Leistungen.
Die Leistungen der Einheiten zur theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch eine schriftliche Leistungserhebung überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Das Feedback zu den mündlichen Teilleistungen wird unmittelbar nach der Leistung gegeben,.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungen der Einheiten zur theoretischen und praktischen Vorbereitung auf die Übersetzertätigkeit werden durch eine schriftliche Leistungserhebung überprüft und mit 50% bewertet. Dabei dürfen Hilfsmittel verwendet werden.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen gleichermaßen in die Beurteilung der jeweiligen Einheiten und Teilkompetenzen ein.
Die restlichen 50 % werden auf die mündlichen translatorischen Teilkompetenzen aufgeteilt im Verhältnis der Präsenzeinheiten im Semester.
Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, Plattformarbeit, sowie die Präsenzpflicht fließen gleichermaßen in die Beurteilung der jeweiligen Einheiten und Teilkompetenzen ein.
Prüfungsstoff
Angelehnt an die wärend der Präsenzeinheiten besprochenen Texte für den schriftlichen Teil. Die mündliche Leistung wird nach jeder Einheit bewertet.
Literatur
Wird anlassbezogen auf der Plattform anegegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45
Basiskompetenzen der translatorischen Tätigkeit mit Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen (translatorische Strategien,Textsortentheorie, Sprachregister, kulturelle Prämissen, Allgemein - und thematisches Wissen, Recherchekompetenzen,
angewandte Hilfsmittelkunde, usw.).
Methoden:
Nach einer kurzen Einführung zur/zu den jeweiligen Kompetenz/en werden an Hand schriftlicher und mündlicher Texte (kontrastiv) kollaborativ Übersetzungs- und Dolmetschstrategien erarbeitet sowie Spezifika der verschiedenen translatorischen Handlungsfelder in Hinblick auf die Schwerpunkte des MA Translation mittels gezielter Übungen veranschaulicht.
Ziele:
Die Studierende festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen, inklusive der sprachlichen Kompetenzen bzw. werden auf diese sensibilisiert. Sie erhalten einen Überblick über das für die jeweilige Schwertpunktwahl im MA Translation notwendige Kompetenzspektrum