Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

340274 UE Rechtsübersetzen: Polnisch (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese LV sollte nach dem Absolvieren der LV Basiskompetenz Translation A besucht werden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Polnisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 12.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 19.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 09.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 16.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 30.11. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 07.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 14.12. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 11.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 18.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
  • Mittwoch 25.01. 14:00 - 15:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Kontrastive Einführung in die Grundbegriffe der polnischen und der österreichischen Rechtssprache. Sprachliche und inhaltliche Analyse verschiedener Textsorten aus dem juristischen Bereich. Übersetzen zunächst von Texten zu juristischen Themen, danach
von juristischen Fachtexten (Behördenschriftstücke, gerichtliche Texte etc.) in beide Richtungen. Berücksichtigt werden Elemente aus dem Zivil- und aus dem Strafrecht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Leistungsimmanent: aktive Mitarbeit in der LVA, Vorbereitung auf die jeweilige UE-Einheit, termingerechte Abgabe der Hausarbeit, eine schriftliche terminologische Teilleistungsserhebung in Semestermitte), eine schriftliche Semesterabschlussleistungserhebung (ein Wörterbuch ist erlaubt - in gedruckter Form). Die Gesamtnote am Semesterende ergibt sich auch den Teilleistungsbeurteilungen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Erlernen der entsprechenden Fachtermini und ihre aktive Anwendung. Erwerb translatorischer Kompetenz im Bereich von Rechtstexten unter besonderer Berücksichtigung textsortenspezifischer Anforderungen in beiden Rechtskulturen.

Prüfungsstoff

Referat zu einem Fachthema, Eigenarbeit (Lektüre angegebener Fachliteratur und Quellentexte), Gruppenarbeit in der LVA (Übersetzungsarbeit), Diskussion, kontrastive Analyse, Präsentation eigener Übersetzungen, schriftliche Semesterarbeit über die besprochenen Themen.

Literatur

Wird anlassbezogen angegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Die LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:45