340279 SE Masterkolloquium (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2024 09:00 bis Fr 23.02.2024 17:00
- Anmeldung von Mo 11.03.2024 09:00 bis Fr 15.03.2024 17:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Die Unterrichtssprache dieses Masterkolloquiums ist English, weshalb alle Einheiten und Studierendenpräsentationen auf Englisch stattfinden.
Aufgrund der stark geblockten Termine des Kolloquiums ist es unerlässlich vor Beginn des Kolloquiums bereits ein Thema mit der Vortragenden des Kolloquiums zu koordinieren oder ein bereits vorhandenes Thema und eine Absprache mit einer anderen betreuenden Person der Vortragenden dieses Kolloquiums bekannt zu geben. Es ist erforderlich bereits vor dem Beginn des Kolloquiums Überlegungen und Recherchen zum geplanten Thema anzustellen. Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Vorbereitungen werden nach Beginn der Anmeldefrist per E-Mail und auf Moodle bekannt gegeben.- Montag 04.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Dienstag 05.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Mittwoch 06.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
- Montag 11.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 2 ZfT Gymnasiumstraße 50 1.OG
- Mittwoch 13.03. 16:45 - 20:00 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus drei Leistungen zusammen:
1) Mündliche Präsentation des Konzepts des eigenen Masterarbeitskonzepts,
2) Abgabe eines schriftlichen Exposés oder der ersten Theoriekapitel der Masterarbeit spätestens einen Monat nach der mündlichen Präsentation,
3) Aktive Teilnahme und Einhaltung der Anwesenheitspflicht.Aktive Teilnahme nicht nur an den praktischen Übungen sondern auch an Diskussionen und gegenseitige Rückmeldungen zu den Präsentationen sind ausdrücklich erwünscht.
1) Mündliche Präsentation des Konzepts des eigenen Masterarbeitskonzepts,
2) Abgabe eines schriftlichen Exposés oder der ersten Theoriekapitel der Masterarbeit spätestens einen Monat nach der mündlichen Präsentation,
3) Aktive Teilnahme und Einhaltung der Anwesenheitspflicht.Aktive Teilnahme nicht nur an den praktischen Übungen sondern auch an Diskussionen und gegenseitige Rückmeldungen zu den Präsentationen sind ausdrücklich erwünscht.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mündliche Präsentation und schriftliches Exposé/Abgabe erster Theoriekapitel mit einer ausreichenden Qualität für eine positive Beurteilung; Exposés müssen alle geforderten Inhalte erfüllen.Es besteht Anwesenheitspflicht. Studierende dürfen zwei reguläre Termine mit 90 Minuten unentschuldigt versäumen, was im Rahmen dieser geblockten Lehrveranstaltung bedeutet, Sie dürfen einen Tag versäumen.Beurteilungsrelevant sind die Richtlinien für die Redaktion (translations-)wissenschaftlicher Arbeiten von Pöchhacker, Rogl und Risku 2021: siehe https://transvienna.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_translationswiss/Studium/Wissenschaftliches_Arbeiten/Richtlinien_2021.pdf
Prüfungsstoff
Mündliche Präsentation: Folien sind bis 10:00 Uhr am Tag Ihres Präsentationstermins auf Moodle hochzuladen
Exposé/Theoriekapitel: Abgabe auf Moodle spätestens einen Monat nach der Präsentation.
Exposé/Theoriekapitel: Abgabe auf Moodle spätestens einen Monat nach der Präsentation.
Literatur
Eine Literaturliste für Basisliteratur der Wissenschaft sowie facheinschlägige Literatur wird auf Moodle zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 22.02.2024 17:07
Es wird grundsätzlich erwartet, dass Studierende sich ab der Unterzeichnung einer offiziellen Betreuungsvereinbarung aktiv mit ihrem Vorhaben befassen, sodass ihre Masterarbeit 6 Monate nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung fertiggestellt werden kann. Ausnahmen sind persönlich mit den Betreuenden zu besprechen.Bei Inaktivität nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung besteht die Möglichkeit, dass die Betreuung nach 9 Monaten ab Unterzeichnung der Vereinbarung zurückgelegt wird.