Universität Wien

340315 UE Translatorische Basiskompetenz: Ungarisch (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Ungarisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 08.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 22.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 29.04. 17:00 - 18:30 Hörsaal 4 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 06.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 13.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 20.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 27.05. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 03.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 10.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 17.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
Freitag 24.06. 17:00 - 18:30 Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

LV-Inhalt: Arbeiten mit verschiedenen Textsorten DE-HU, HU-DE zu verschiedenen Themenbereichen. Basiskompetenzen der translatorischen Tätigkeit mit dem Schwerpunkt Übersetzen und Dolmetschen.

LV-Ziele: Verbesserung der grundlegenden translatorischen Kompetenzen durch Ausgangstextanalyse, Terminologiearbeit, Recherche und Übersetzen. Vorbereitung auf Prüfungen sowie auf den Berufsalltag als ÜbersetzerIn und DolmetscherIn.

LV-Methoden: Die Studierenden festigen die im BA-Transkulturelle Kommunikation erworbenen translatorischen Kompetenzen (einschließlich der sprachlichen Kompetenzen) und werden auf diese sensibilisiert. Anfertigung verschiedener Texte durch die Studierenden zu Hause, Präsentation.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für diese prüfungsimmanente Lehrveranstaltung gilt Anwesenheitspflicht, eine regelmäßige Anwesenheit ist daher Voraussetzung für die Leistungsbeurteilung. Für die Beurteilung werden die im Laufe des Semesters erbrachten Leistungen (Mitarbeit, Hausübungen, Präsentationen) herangezogen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Gemeinsame Analyse, Diskussion und Optimierung der schriftlichen bzw. mündlichen Präsentationen.

Literatur

Wird allenfalls in der LV bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46