340326 UE Vernehmungstechniken: kriminologische und translatorische Perspektiven (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.09.2018 09:00 bis Fr 28.09.2018 17:00
- Anmeldung von Mo 08.10.2018 09:00 bis Fr 12.10.2018 17:00
- Abmeldung bis Mi 31.10.2018 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Anmeldung für Studierende des ZTW: per Mail an Prof. Kadric mit einem kurzen Motivationsschreiben. Angesprochen sind Studierende folgender Sprachkombinationen: B/K/S, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Russisch.
- Dienstag 06.11. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 04.12. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 11.12. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 08.01. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Dienstag 15.01. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM42 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die LVA beschäftigt sich mit den wesentlichen rechtlichen und translatorischen Grundlagen der Vernehmung (Beweis, Vernehmungsgrundsätze, Dolmetschtechniken, Ethik). Jus-Studierende (max. 15 Personen) untersuchen in Zusammenarbeit mit Studierenden der Translation (max. 15 Personen) fächerübergreifend kriminologische Prozesse und erfahren die Möglichkeiten und Einschränkungen der dolmetschvermittelten Kommunikation.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsimmanent: Durchgehende Anwesenheit, Mitarbeit (s. Aufgaben auf Moodle) und Absolvierung der Schlussveranstaltung einschl. Bericht darüber. Die Schlussveranstaltung wird am 15.1.19 in Form einer simulierten Vernehmung unter Zuziehung von Dolmetschenden abgehalten.
Für eine positive Note sind 30 Punkte (von 50 möglichen Punkten) zu erreichen: Mindestens 25 Punkte prüfungsimmanent, mindestens 5 Punkte für den Bericht.
Für eine positive Note sind 30 Punkte (von 50 möglichen Punkten) zu erreichen: Mindestens 25 Punkte prüfungsimmanent, mindestens 5 Punkte für den Bericht.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Jus-Studierende sollen nach dieser Lehrveranstaltung den Beweiswert einer Vernehmung aus kriminologischer Sicht einschätzen und beherrschen können; Studierende der Translation die Möglichkeiten der abbildenden und Grenzen der anpassenden Dolmetschung erfahren, aufzeigen und argumentieren können.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:28