Universität Wien

340331 UE Rechtsübersetzen: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (2016W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 12.10. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 19.10. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 09.11. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 16.11. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 23.11. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 30.11. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 07.12. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 14.12. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 11.01. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 18.01. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG
Mittwoch 25.01. 17:00 - 18:30 Seminarraum 8 ZfT Philippovichgasse 11, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Praxisnahe Übersetzungsaufgaben aus den Themenbereichen der Lehrveranstaltung (WS 2016: Wirtschaftsrecht) unter Berücksichtigung des Skopos und des Zielpublikums; Diskussion translationstheoretischer Fragen, die sich in Zusammenhang mit der jeweiligen Übersetzung stellen (Auftrags- und Ausgangstextanalyse); kritische und argumentierte Analyse/Korrektur von verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten (Zieltextanalyse und ZT-Korrektur); Arbeit mit Rechtstexten (Parallel- und Hintergrundtexte); Erstellung von Glossaren

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Sämtliche mündlichen und schriftlichen Leistungen im Präsenzunterricht, Hausarbeiten, Tests, sowie Plattformarbeiten fließen in die Beurteilung ein. Die einzelnen erbrachten Leistungen werden nach folgendem Maßstab gewichtet:
40% Übersetzung in der LV (Zwischentest) (20% pro Sprache)
30% Projektarbeit (15% pro Sprache)
20% Terminologie, Recherche, Vorbereitung
10% aktive Mitarbeit

Voraussetzung für die positive Absolvierung der LV sind positive Zwischentests sowie die Projektarbeit (die Note muss sowohl ins Deutsche als auch aus dem Deutschen positiv sein!).
Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen am ZTW.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung in der Lage sein:
- Arbeitsaufträge und Ausgangstexte zu analysieren
- adäquate Paralleltexte zu recherchieren und Terminologie zu erarbeiten
- verschiedene Übersetzungsmöglichkeiten kritisch zu bewerten (Zieltextanalyse, ZT-Korrektur)
- translationsrelevante Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen Übersetzungen zu argumentieren
- die theoretischen Überlegungen zu den Übersetzungsstrategien und Rechercheresultate bei der Übersetzung von Texten aus dem Fachbereich praktisch anzuwenden.

Prüfungsstoff

Einzel- und Gruppenarbeit; Vorgabe translatorischer Aufträge, um die Textproduktion in einen möglichst realitätsnahen Kontext zu stellen; kritische Diskussion der vorgeschlagenen Übersetzungsvarianten

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Die LVA ist auch als individuelle Fachvertiefung für die Schwerpunkte Literatur-Kunst-Medien, Konferenzdolmetschen und Dialogdolmetschen (sofern sie nicht schon zur Erfüllung der Module DD03 und DD04 verwendet worden ist) verwendbar.

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:46