Universität Wien

340360 KO Konversatorium (2025W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
GEMISCHT

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 5 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 28.01. 14:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Hörsaal 3 ZfT Gymnasiumstraße 50 3.OG
  • Mittwoch 04.02. 14:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 11.02. 14:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 18.02. 14:00 - 17:00 Digital
  • Mittwoch 25.02. 14:00 - 17:00 Hybride Lehre
    Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Konversatorium ist auf die intensive Betreuung von Studierenden, die bis Oktober 2026 ihr Studium abschließen wollen, ausgelegt. Daher richtet sich dieses Konversatorium in erster Linie an Studierende des Masterstudiums Translation ALT (2015), steht aber auch Studierenden des Masterstudiums Translation NEU offen. Die Teilnehmerzahl ist auf 5 Plätze beschränkt und bei der Platzvergabe erhalten Studierende aus dem Curriculum für das Masterstudium Translation ALT (2015) Vorrang. Es wird nach Ende der Anmeldefrist beschlossen, welche Studierenden einen Platz erhalten. Das Konversatorium ist kein Ersatz für das Masterkolloquium, sondern ein Zusatzangebot mit garantierter Betreuung.

Im Konversatorium soll ein intensiver Austausch über das Verfassen der Masterarbeit angeregt werden. Studierende werden in fachlicher und methodischer Hinsicht möglichst individuell durch den Schreibprozess begleitet. In mehreren Schritten erarbeiten die Studierenden Inhalte und Struktur der Arbeit, präsentieren die Ergebnisse in einem Referat und verschriftlichen sie dann im Rahmen eines Lang-Exposés (wenn im Vorfeld noch kein Thema feststeht) oder eines Kapitels der Masterarbeit. Dabei werden ausreichend Möglichkeiten für Feedback und angeleitetes Peer-Feedback geschaffen. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Studierenden in der Lage, ihre Masterarbeit wissenschaftlich-methodisch erfolgreich auszuarbeiten.

Die Betreuung der Masterarbeit erfolgt durch die Kursleitung. Das Thema muss aus dem Bereich Krisenübersetzung/Crisis Translation gewählt werden. Es sind unter anderem folgende Schwerpunkte möglich:

• Die Rolle von Übersetzen/Dolmetschen in unterschiedlichen Phasen einer Katastrophe/Krise (v. a. Vorsorge und Bewältigung)
• Der Einsatz von Sprachtechnologien (v. a. Maschinelle Übersetzung) in Katastrophen/Krisen
• Richtlinien/gesetzliche Vorschriften für Übersetzen und Dolmetschen vs. Umsetzung in Krisenzeiten
• Motive und Motivation für ehrenamtliches Übersetzen/Dolmetschen in Katastrophen/Krisen
• Weiterbildungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen
• Barrierefreie Krisenkommunikation (u. a. Übersetzung in Leichte Sprache)

Die Masterarbeit kann auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Es wird grundsätzlich erwartet, dass Studierende sich ab der Unterzeichnung einer offiziellen Betreuungsvereinbarung aktiv mit ihrem Vorhaben befassen. Studierende im Curriculum für das Masterstudium Translation ALT (2015) müssen die Masterarbeit im Frühjahr 2026 einreichen, um bis Oktober 2026 verteidigen zu können. Studierende im Masterstudium Translation NEU sollten die Arbeit innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung fertigstellen. Ausnahmen sind in berechtigten Gründen (Betreuungsverpflichtungen, Berufstätigkeit) individuell zu vereinbaren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungsbeurteilung setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:

• aktives Mitgestalten der Diskussionen,
• mündliche Präsentation des Konzepts der eigenen Masterarbeit,
• ein Lang-Exposé der Masterarbeit (wenn im Vorfeld noch kein Thema feststeht) ODER ein Kapitel der Masterarbeit.

Erlaubte Hilfsmittel sind die im Unterricht und auf der Lernplattform zu Verfügung gestellten Materialien sowie die themenrelevante und einschlägige Fachliteratur. KI-basierte Anwendungen dürfen in Absprache für vorab entsprechend definierte Arbeitsaufträge verwendet werden. KI-Anwendungen dürfen NICHT für das Verfassen des Exposés und der Masterarbeit verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Studierende werden nicht mit Noten, sondern mit „Teilgenommen“ oder „Nicht teilgenommen“ beurteilt. Mindestanforderung für die Beurteilung „Teilgenommen“ ist die Anwesenheit und Erfüllung der Teilleistungen.

Es besteht Anwesenheitspflicht. Studierende dürfen jedoch dreimal (= 3 Blocktermine) unentschuldigt fehlen.

Alle Abgaben werden einer Plagiatsprüfung unterzogen. Ein prüfungsrelevantes Gespräch kann am Ende der LV durchgeführt werden.

Prüfungsstoff

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, wobei als Prüfungsstoff die Inhalte und Umsetzungsvorgaben anzusehen sind, die für die Erbringung der vereinbarten Teilleistungen relevant sind. Unterstützendes Material befindet sich auf Moodle.

Literatur

Methodologische und themenspezifische Literatur wird von den Studierenden recherchiert und in der LV besprochen.

Allgemeine Literatur:
- Angelelli, Claudia V. & Baer, Brian James (2016). Researching Translation and Interpreting. London/New York: Routledge.
- Baker, Mona; Saldanha, Gabriela (Hg.) (2020). Routledge Encyclopedia of Translation Studies. London/New York: Routledge.
- Hagemann, Susanne (2016). Translationswissenschaftliches Arbeiten: ein Lehr- und Übungsbuch. Berlin: Frank & Timme.
- Munday, Jeremy (2016). Introducing Translation Studies. Theories and Applications, 4. Auflage. London/ New York: Routledge
- Saldanha, Gabriela; O’Brien, Sharon (Hg.) (2014). Research methodologies in translation studies, 1. Auflage. London: Routledge.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 23.01.2026 08:47