Universität Wien

340391 UE Rechtsübersetzen: Japanisch (2023W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 34 - Translationswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 09.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 16.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 23.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 30.10. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 06.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 13.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 27.11. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 04.12. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 11.12. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 08.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG
Montag 15.01. 13:15 - 14:45 Seminarraum 4 ZfT Philippovichgasse 11, EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Übersetzung japanischer Texte ins Deutsche und umgekehrt.
Ziele der Lehrveranstaltung: Erwerb von Basiskenntnissen für die Fachübersetzung im Bereich der Rechtswissenschaften, selbständige Umsetzung von Textsortenkonventionen und Stärkung der Recherchierkompetenz sowie der
Fähigkeit zur Einordnung von Fachsprachen.
Auf Grund der von den Studierenden vorbereiteten Texte werden translatorische Handlungsstrategien, u.a. Recherchemöglichkeiten, Arbeit mit Wörterbüchern, Parallelliteratur und Umgang mit Übersetzungsaufträgen besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Sämtliche mündliche und schriftliche Leistungen im Präsenzunterricht, Hausübungen (inkl. Plattformarbeit), zwei schriftliche Prüfungen. Als Hilfsmittel bei den Tests dürfen elektronische Wörterbücher sowie zur Vorbereitung erstellte Glossare verwendet werden. Nicht erlaubt ist die Nutzung von Übersetzungssoftware (beispielsweise Programme wie DeepL).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beurteilungsmaßstab:
- Einzel- und Gruppenarbeit: 20 Punkte
- Mitarbeit: 20 Punkte
- Tests: jeweils 30 Punkte

Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich.
Notenschlüssel:
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-80 Punkte
3 (befriedigend) 79-70 Punkte
4 (genügend) 69-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Bei Bedarf wird vor Beurteilung der Lehrveranstaltung ein notenrelevantes Gespräch geführt.
Es besteht Anwesenheitspflicht (max. 2 Fehlstunden).

Prüfungsstoff

Die in der Lehrveranstaltung behandelten Themen.

Literatur

Kasper, Johannes / Schön, Oliver (Hrsg.) (2017) Einführung in das japanische Recht. Baden-Baden: Nomos.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 07.10.2023 09:28