350009 FS MSC.I - Forschungsseminar / Wahlseminar (Trainingswissenschaft) (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Am Mittwoch, 13.03. findet um 16.00 im Kraftlabor, USZ I eine verpflichtende Vorbesprechung statt. Die weiteren Termine werden individuell mit Gruppen von Studierenden vereinbart
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung von-) Literaturrecherche (30%)
-) Lehrvideo (40%)
-) Laborreport (30%)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
-) Lehrvideo (40%)
-) Laborreport (30%)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zum Abschluss des Seminars müssen alle Teilleistungen positiv absolviert werden. Benotungsschlüssel:Nicht genügend (5): <60%
Genügend (4): 60-70%
Befriedigend (3): 71-80%
Gut (2): 81-90%
Sehr gut (1): 91-100%
Genügend (4): 60-70%
Befriedigend (3): 71-80%
Gut (2): 81-90%
Sehr gut (1): 91-100%
Prüfungsstoff
Literatur
Wissenschaftliche Literatur zu den zu bearbeitenden Tests
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MSC.I
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:06
- Erstellen der Lehrvideos
- Verfassen eines kurzen Laborberichts als begleitendes Dokument