Universität Wien

350009 FS MSC.I - Forschungsseminar / Wahlseminar (Trainingswissenschaft) (2024S)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Am Mittwoch, 13.03. findet um 16.00 im Kraftlabor, USZ I eine verpflichtende Vorbesprechung statt. Die weiteren Termine werden individuell mit Gruppen von Studierenden vereinbart


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen des Forschungsseminars wird von den Studierenden eine Serie von Lehrvideos erstellt, die die Durchführung, Auswertung und Interpretation unterschiedlicher konditioneller, koordinativer, anthropometrischer oder bildgestützter Tests (sowohl im Labor als auch im Feld) zeigen. Zu den Aufgaben der Studierenden zählen:

- Recherche der wissenschaftlichen Literatur zu den Hauptgütekriterien (Validität, Reliabilität, Objektivität) der zu bearbeitenden Tests
- Erstellen der Lehrvideos
- Verfassen eines kurzen Laborberichts als begleitendes Dokument

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilung von

-) Literaturrecherche (30%)
-) Lehrvideo (40%)
-) Laborreport (30%)

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung) Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Zum Abschluss des Seminars müssen alle Teilleistungen positiv absolviert werden. Benotungsschlüssel:

Nicht genügend (5): <60%
Genügend (4): 60-70%
Befriedigend (3): 71-80%
Gut (2): 81-90%
Sehr gut (1): 91-100%

Prüfungsstoff

Literatur

Wissenschaftliche Literatur zu den zu bearbeitenden Tests

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MSC.I

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:06