Universität Wien

350011 SE BA2III - Qualitative Forschungsmethoden - Abt. C (2023S)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 08.03. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
  • Mittwoch 22.03. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
  • Mittwoch 19.04. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
  • Mittwoch 03.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
  • Mittwoch 17.05. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
  • Mittwoch 31.05. 10:30 - 12:00 Digital
  • Mittwoch 14.06. 10:30 - 12:00 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
  • Mittwoch 28.06. 10:30 - 12:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Unterschiedliche qualitative Forschungsmethoden werden in der LV vorgestellt.
Ziel ist es, dass die Studierenden sich mit verschiedenen qualitativen Forschungsmethoden auseinandersetzen.
Thematischer Fokus liegt auf sportwissenschaftlichen Fragestellungen.
Inhalte: Interview, Beobachtungen, Fotos, Filme in der qualitativen Forschung, Feldforschung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mitarbeit, Diskussion (20%)
Kurzpräsenatation in Kleingruppen (40%)
Abgabe von Arbeitsaufgaben (40%)
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit (max 1 Fehlfrequenzen)
Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%
Für eine positive Beurteilung sind 51% zu erreichen.

Prüfungsstoff

Mitarbeit (Beispielstudien lesen und in der LV mitdiskutieren) 20%
Abgabe von Arbeitsaufgaben 40%
Kurzpräsenatation in Kleingruppen 40%

Literatur

wird in der LV bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA2III

Letzte Änderung: Mo 26.06.2023 08:48