Universität Wien

350013 UE BW1VIII - Gesundheitsförderung und Prävention - Abt- B (2018S)

(= Bakk. Modul BW1VIII)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG - Am Freitag, 25.05.2018 entfällt die Einheit.

  • Freitag 02.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 09.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 16.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 23.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 13.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 20.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 27.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 04.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 11.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 18.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 01.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 08.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 15.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 22.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG
  • Freitag 29.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 1 Turnsaal EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Hauptziele: Die Übung Gesundheitsförderung und Prävention dient prioritär dem Zielbereich „Kompetenz in der Erstellung adäquater Trainingseinheiten für spezielle Zielgruppen sowie Kompetenz im Planen, Durchführen und Reflektieren der Anwendung in verschiedenen Settings“. Mit konkreten Beispielen soll der Transfer theoretischer Grundlagen und Erfahrungen in die Praxis der verschiedenen Lebenswelten der Zielgruppen aktiv von den Studierenden aufgenommen werden.

Die Beispiele für die Umsetzungspraxis gesundheitsorientierter Bewegung beziehen sich in der Übung auf verschiedene Zielgruppen, je nach Alter, Geschlecht und Setting. Die bedarfsorientierte Umsetzungspraxis wird im Hinblick auf ausgewählte Aspekte der Prävention und Gesundheitsförderung reflektiert und gestaltet.
Besonderes Augenmerk wird gelegt auf Ziele, Bedürfnisse und Möglichkeiten der Zielgruppen und dem zielorientierten Inhalt der Bewegungseinheit.

Inhalt-Themenplan: Gesundheitsorientierte Bewegung mit Kindern (Kindergarten)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Kindern (Volksschule)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Jugendlichen (männlich, weiblich)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Jugendlichen (männlich und weiblich)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen (Freizeit)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen (im Betrieb)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Erwachsenen und Senioren (im Sportverein)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (ohne wesentliche Einschränkungen)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (und gesundheitlichen Einschränkungen)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit Senioren (im Seniorenwohnheim)
Gesundheitsorientierte Bewegung intergenerativ Kinder / Senioren (im Seniorenwohnheim)
Gesundheitsorientierte Bewegung mit der Familie (im Sportverein)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

siehe Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Beurteilung erfolgt über ein Punktesystem, das maximal 100 Punkte ermöglicht.
•bis zu 20 Punkte - Mitarbeit (mindestens 75% sind erforderlich = Muss-Kriterium)
•bis zu 20 Punkte - Beschreibung einer zugeteilten Praxiseinheit nach definiertem Layout
•bis zu 30 Punkte - Leitung der zugeteilten 30-45 minütige Praxiseinheit
•bis zu 30 Punkte - schriftliche Reflexionsübung. Dabei sind 3 von 4 Fragen zu beantworten (1 Frage kann gestrichen werden). Jede Frage ist mit max. 10 Punkten dotiert. Als Hilfsmittel können die persönlichen Mitschriften und die Literatur verwendet werden.

Für die positive Beurteilung (genügend) ist das Erreichen von 51 Punkten
(von insgesamt 100 Punkten aus den 4 Teilen), der weitere Beurteilungsmaßstab: ab 63 Punkte=befriedigend, ab 75 Punkte=gut, ab 87 Punkte=sehr gut

Prüfungsstoff

Die in der Übung bearbeiteten Themen werden gemeinsam mit den Teilnehmern / Teilnehmerinnen für eine abschließende Reflexionsübung eingegrenzt (20-30 Fragen).
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Literatur

(1) Angel, B, u.a.: Nationaler Aktionsplan Bewegung (NAP.b). Herausgeber: Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Wien 2013
(2) Naidoo J, Wills J: Lehrbuch der Gesundheitsförderung. 2. Aufl. Gamburg 2010, Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln
(3) Schagerl G: Diabetes-Fit: Mit Bewegung besser leben. Wien 2006
(4) Titze S, u.a.: Österreichische Empfehlungen für gesundheitswirksame Bewegung. Herausgeber: Gesundheit Österreich GmbH / Geschäftsbereich Fonds Gesundes Österreich. Wien 2012
(5) Weiss O, u.a.: Die Auswirkungen des Sports auf die Gesundheit. Eine sozio-ökonomische Analyse des Breiten- und Freizeitsports in Österreich 1998 und 2013, Wien 2016
(6) Benesch, M: Die Psychologie des Dialogs, Wien 2013
(7) weitere Ergänzungen folgen

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BW1VIII

Letzte Änderung: Do 10.09.2020 00:27