Universität Wien

350025 UE BF1II - Trainingsplanung und -dokumentation - Abt. D (2024S)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 29 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 04.03. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 18.03. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 15.04. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 22.04. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 29.04. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 13.05. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 27.05. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 10.06. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer
  • Montag 17.06. 15:30 - 17:45 ZSU - USZ I, Konferenzzimmer

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

-Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen zur Struktur des Trainingsprozesses

-Erlernen von Techniken und Methoden der Trainingsplanung und Dokumentation

-am Bsp. eigener sportlicher Tätigkeit Trainingsabschnitte planen, Lösungsansätze überlegen und begründen

-PC-gestützte Konzepte der Trainingsplanung und Dokumentation kennenlernen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

-Abschlussarbeit in der 2.Hälfte des Sem. 70%

-elektronisch übermittelte Arbeitsaufträge 30%

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Regeln einer effektiven Trainingsplanung und Dokumentation kennen und anwenden können.

Prüfungsstoff

-Anwendung trainingswissenschaftlicher Grundlagen bei den Arbeitsschritten der Trainingsplanung

-Gliederung, Struktur und Inhalt eines Rahmentrainingsplans für eine ausgewählte Sportart

-Bearbeitung in Arbeitsgruppen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BF1II

Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:06