350028 UE Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Forschungsmethoden (quali u. quanti)-Abt.D (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
-
Dienstag
05.03.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
19.03.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
09.04.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
16.04.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
30.04.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
14.05.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
28.05.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
04.06.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
11.06.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock -
Dienstag
18.06.
12:30 - 14:30
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Gruppenraum, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
laufende Anwesenheit (75%) & Mitarbeit
Arbeitsaufträge in Einzel- und Gruppensetting
Abschlusstest in SPSS am 31.1. (open book)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Arbeitsaufträge in Einzel- und Gruppensetting
Abschlusstest in SPSS am 31.1. (open book)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Termingerechte Erbringung aller Teilleistungen:
20% Mitarbeit
40% laufende Arbeitsaufträge
40% Abschlusstest
Nicht genügen: 0-49.5 Punkte
Genügend: 50-62.5 Punkte
Befriedigend: 63-75.5 Punkte
Gut: 76-88.5
Sehr gut: 89-100 Punkte
20% Mitarbeit
40% laufende Arbeitsaufträge
40% Abschlusstest
Nicht genügen: 0-49.5 Punkte
Genügend: 50-62.5 Punkte
Befriedigend: 63-75.5 Punkte
Gut: 76-88.5
Sehr gut: 89-100 Punkte
Prüfungsstoff
Siehe Ausführungen zu Anforderungen und Inhalten in den oberen Zeilen.
Literatur
Dresing, T. & Pehl, P. (2013). Praxisbuch Interview, Transkription & Analyse. Eigenverlag.
Field, A. (2009). Discovering Statistics Using SPSS. Sage.
Flick, U. et al. (1995). Handbuch Qualitative Sozialforschung. Beltz.
Mayring, P. (2010). Qualitative Inhaltsanalyse. Beltz.
Mey, G. & Mruck, K. (2010). Handbuch Qualitative Forschung in der Psychologie. Springer VS.
Field, A. (2009). Discovering Statistics Using SPSS. Sage.
Flick, U. et al. (1995). Handbuch Qualitative Sozialforschung. Beltz.
Mayring, P. (2010). Qualitative Inhaltsanalyse. Beltz.
Mey, G. & Mruck, K. (2010). Handbuch Qualitative Forschung in der Psychologie. Springer VS.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:06
Methoden: Vortrag durch die LV-Leitung, Arbeitsaufträge in Form von Einzel- und Gruppenarbeiten, remote Lernpakete & Lösungsvideos, Abschlusstest in SPSS