350029 UE BW1VI - Tänzerisch-kreative Orientierung - Abt. B (2019S)
(= Bakk. Modul BW1V)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.02.2019 09:00 bis Fr 22.02.2019 12:00
- Anmeldung von Fr 01.03.2019 09:00 bis Do 07.03.2019 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2019 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Für die 1. Einheit besteht Anwesenheitspflicht.
- Donnerstag 07.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 14.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 21.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 28.03. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 04.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 11.04. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 02.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 09.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 16.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 23.05. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 06.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 13.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
- Donnerstag 27.06. 15:30 - 17:00 ZSU - USZ I, Halle 4 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Aktive Teilnahme am Unterricht
- Lehrauftritt (zu einem vorgegebenen Thema, zu zweit bzw. in Kleingruppen, Simulieren
eines gesundheitsfördernden Bewegungs-und Tanzangebots einer ausgewählten
Zielgruppe)
- Solo-/ Gruppenauftritt
- Protokolle
- Schriftliche Prüfung zu theoretischen und praktischen Inhalten der LVDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
- Lehrauftritt (zu einem vorgegebenen Thema, zu zweit bzw. in Kleingruppen, Simulieren
eines gesundheitsfördernden Bewegungs-und Tanzangebots einer ausgewählten
Zielgruppe)
- Solo-/ Gruppenauftritt
- Protokolle
- Schriftliche Prüfung zu theoretischen und praktischen Inhalten der LVDie gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Entwicklung von (den oben formulierten) Kompetenzen seitens der Studierenden zur
Gestaltung gesundheitsfördernder und präventiver Bewegungs- und Tanzangebote
(kreative Kompetenz, Kompetenz im Umgang mit und in der Nutzung von Rhythmus und
Musik, spezielle sprachliche Kompetenz; Fähigkeiten, erworbenes Wissen über
Gesundheitsförderung und Prävention auf tänzerische Inhalte hin anzuwenden)- Siehe Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Gestaltung gesundheitsfördernder und präventiver Bewegungs- und Tanzangebote
(kreative Kompetenz, Kompetenz im Umgang mit und in der Nutzung von Rhythmus und
Musik, spezielle sprachliche Kompetenz; Fähigkeiten, erworbenes Wissen über
Gesundheitsförderung und Prävention auf tänzerische Inhalte hin anzuwenden)- Siehe Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Prüfungsstoff
- exemplarische Kurzeinheiten mit verschiedenen Inhalten und Themen, deren Diskussion
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Protokolle, Videos, PPP, usw.)
- Soloauftritt und in der Gruppe
- Schriftliche Prüfung zu theoretischen und praktischen Inhalten der LV
- Literatur
und Reflexion
- ausgewählte, unterschiedliche Lehrproben (Planen, Durchführen und Evaluieren)
- Theorie die in den Einheiten vermittelt wird (Protokolle, Videos, PPP, usw.)
- Soloauftritt und in der Gruppe
- Schriftliche Prüfung zu theoretischen und praktischen Inhalten der LV
- Literatur
Literatur
wird in der LV bekannt gegeben (Moodle)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BW1VI
Letzte Änderung: Fr 04.08.2023 00:26
-> Körperlich-motorische Leistungsfähigkeit einschätzen können
-> Eigene Emotionen wahrnehmen und zum Ausdruck bringen (z.B. Gefühle und
Emotionen durch Bewegung ausdrücken und darstellen,
-> Aktive Teilnahme am Unterricht- Sozialkompetenz:
-> Miteinander agieren und umgehen können
-> In einer Gruppe bestehen und kooperieren können
-> Unterschiedliche Rollen und Aufgaben übernehmen und reflektieren- Methodenkompetenz:
-> Tänzerische BWH gesundheitsorientiert durchführen können
-> Stellenwert von Rhythmus, Musik und Tanz in der Prävention erkennen
-> Ausgewählte tänzerische Übungen und BWH hinsichtlich ihrer Gesundheitsrelevanz
beurteilen können
-> Tänzerische BWH beschreiben und bewerten können (z.B. wesentliche
Technikmerkmale, Qualität, Bewegungsformen bewerten, usw.)
-> Sicheres Durchführen der BWH (Gefahrenquellen erkennen und
Sicherheitsmaßnahmen treffen)- Fachkompetenz:
-> anatomische und physiologische Grundlagen des Körpers kennen und dieses Wissen
anwenden können
-> Spannungsdifferenzierung, Körperhaltung, Atmung, usw.
-> tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen umsetzen können
-> einfache Rhythmen erkennen und dazu vorgegebene Bewegungen ausführen (z.B. Takt
mitzählen; vorgegebene Schritte im Rhythmus nachmachen)
-> alleine oder in der Gruppe einfache Bewegungsformen der Akrobatik, des
Tanztheaters, Improvisation, Zeitgenössischer Tanz, Volkstänze, Gruppentänze,
Musikgymnastik/ Aerobic erfahren und zeigen können
-> Bewegungsprinzipien und Basics
- des Zeitgenössischen Tanzes,
- der Improvisation
- des Tanztheaters
- des Ausdruckstanzes
- der Performance kennenlernen
- Körper als individuelles Instrument
- Erweiterung der Wahrnehmungsfähigkeit, Ausdrucksfähigkeit, der Wahrnehmung für
„Raum, Zeit und Dynamik“,
- Bodenarbeit, Präsenzübungen, Technik und choreographische Abfolgen durchführen
und erarbeiten können
- entsprechende Bewegungsformen (er)finden und ausführen können
- Bewegungsverbindungen und einfache Choreographien erfinden und präsentieren
könnenZiel:
- Anforderungen zeitgemäßer, kreativer Tanzvermittlung gerecht werden können
(Kompetenzen in den Bereich Vermittlung, Zeitgenössischer Tanz und Choreografie)
- ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung in künstlerischer und pädagogischer Hinsicht
- eigene Kreativität zum Ausdruck bringen
- Zeitgenössische Trainingsformen, künstlerisches Gestalten und Methodik im Unterricht
mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen anwendenInhalt:
- Auseinandersetzung mit der Tanzgeschichte
- Schulung der oben genannten Kompetenzen
- zielgruppenorientierte und zeitgemäße Methoden und Tanzstile
- Wahrnehmung, Sinnesschulung (taktil, visuell, auditiv, kinästhetisch) und
Bewegungsförderung,
- Erarbeitung von tanztechnischen Grundlagen,
- Vermittlung von choreographischem Handwerk und Übertragung von künstlerischen
Prozessen,
- Präsentieren und Aufführen von erarbeiteten Stücken
- Betrachten, Analysieren, Reflektieren