Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350034 UE BP3I - Gesundheitsorientierte Bewegungsaktivitäten - Entspannungstechniken und Regeneration - Abt. A (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Bitte bequeme Kleidung sowie Turnmatten mitbringen!
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 03.03. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 10.03. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 17.03. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 24.03. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 31.03. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 07.04. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 28.04. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 05.05. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 12.05. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 19.05. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 26.05. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 02.06. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 16.06. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 23.06. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
- Montag 30.06. 16:45 - 20:15 ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit, Kleingruppenarbeit:
- Präsentation/Referat
- Übungsanleitung
(im e-Learning-Betrieb:
- persönliche schriftliche Reflexion + optional Beitrag in den Moodle-Diskussionsforen)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Präsentation/Referat
- Übungsanleitung
(im e-Learning-Betrieb:
- persönliche schriftliche Reflexion + optional Beitrag in den Moodle-Diskussionsforen)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- mind. 75% Anwesenheit (max. 1 Fehleinheit)Als Beurteilungsmaßstäbe gelten:
- Qualität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des in der LV präsentierten (e-Learning: auf Moodle abgegebenen/bereitgestellten) Gruppenreferats bzw. der Präsentation - 33,3%
- Qualität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der in der LV gebotenen (e-Learning: schriftlich verfassten) Übungsanleitung zur gewählten und erarbeiteten Entspannungstechnik - 33,3%
- Mitarbeit bzw. Beteiligung an der LV, eingebrachte Reflexion, Diskussion und Erfahrungsaustausch (e-Learning: die Abgabe einer nach eigenständiger Durchsicht und Selbstanwendung der vermittelten Übungen/Techniken verfassten persönlichen Stellungnahme, Reflexion bzw. eines Erfahrungsberichts zu den präsentierten bzw. über die selbst ausprobierten Entspannungstechniken sowie optional die nachweisbare Teilnahme (Moodle-Eintrag) an gegenseitigem Austausch, Fragen, Feedback etc. in den themenspezifischen Moodle-Diskussionsforen als Mitarbeitsnachweis) - 33,3%Notenschlüssel:
(1) Qualitativ sehr gute Leistung in allen Teilbereichen
(2) Qualitativ zumindest gute Leistung in allen Teilbereichen
(3) Qualitativ zumindest gute Leistung in mind. zwei Teilbereichen
(4) Ausreichend nachweisbare Leistung in mind. zwei Teilbereichen
(5) Nicht ausreichend nachweisbare bzw. qualitativ unzureichende Leistung in zwei Teilbereichen und bei weniger als 75% Anwesenheit in der LV (e-Learning: in den als Zoom-Meetings durchgeführten LV-Einheiten)
- Qualität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des in der LV präsentierten (e-Learning: auf Moodle abgegebenen/bereitgestellten) Gruppenreferats bzw. der Präsentation - 33,3%
- Qualität, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der in der LV gebotenen (e-Learning: schriftlich verfassten) Übungsanleitung zur gewählten und erarbeiteten Entspannungstechnik - 33,3%
- Mitarbeit bzw. Beteiligung an der LV, eingebrachte Reflexion, Diskussion und Erfahrungsaustausch (e-Learning: die Abgabe einer nach eigenständiger Durchsicht und Selbstanwendung der vermittelten Übungen/Techniken verfassten persönlichen Stellungnahme, Reflexion bzw. eines Erfahrungsberichts zu den präsentierten bzw. über die selbst ausprobierten Entspannungstechniken sowie optional die nachweisbare Teilnahme (Moodle-Eintrag) an gegenseitigem Austausch, Fragen, Feedback etc. in den themenspezifischen Moodle-Diskussionsforen als Mitarbeitsnachweis) - 33,3%Notenschlüssel:
(1) Qualitativ sehr gute Leistung in allen Teilbereichen
(2) Qualitativ zumindest gute Leistung in allen Teilbereichen
(3) Qualitativ zumindest gute Leistung in mind. zwei Teilbereichen
(4) Ausreichend nachweisbare Leistung in mind. zwei Teilbereichen
(5) Nicht ausreichend nachweisbare bzw. qualitativ unzureichende Leistung in zwei Teilbereichen und bei weniger als 75% Anwesenheit in der LV (e-Learning: in den als Zoom-Meetings durchgeführten LV-Einheiten)
Prüfungsstoff
vermittelte Inhalte
Literatur
Petermann, F.; Veitl, D. (2014): Entspannungsverfahren. Das Praxishandbuch. Weinheim: Beltz
Schmid, N (2020): Mein Weg in die Entspannung. Maudrich Verlag.
Schmid, N (2020): Mein Weg in die Entspannung. Maudrich Verlag.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BP3I
Letzte Änderung: Di 21.01.2025 15:06
Vermittlung von Theoriewissen und praktischer Anwendungskompetenz verschiedener wissenschaftlich fundierter Entspannungsverfahren für die Anwendungsbereiche Sport, Rehabilitation und Gesundheitspsychologie: Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung n. Jacobson, Atementspannung, Tranceinduktion/Hypnose, Meditation, Imagination, Achtsamkeit.Methoden:
Vortrag, Kleingruppenarbeit, Referate; Umsetzung des vermittelten Theoriewissens durch praktisches Üben; die Techniken werden jeweils aktiv trainiert (im Distance Learning bzw. Online-Modus finden die LV-Einheiten als Zoom-Meetings statt, die in den Kleingruppen erarbeiteten Präsentationen und Übungsanleitungen werden auf Moodle allen Teilnehmer*innen zur Selbsterfahrung/Selbstanwendung zur Verfügung gestellt).Ziele:
- Vermittlung von Basiskenntnissen über wissenschaftlich abgesicherte Entspannungsverfahren und ihre psychophysiologischen Grundlagen
- Detailkenntnisse und Anwendungskompetenz in der korrekten Durchführung verschiedener Entspannungsübungen
- Selbsterfahrung mit den angewandten Entspannungstechniken
- Kompetenz in der individuellen und zielgerichteten Auswahl und Anwendung geeigneter Verfahren
- Die Studierenden erlangen Wissen und Kompetenz zur Anwendung der vorgestellten Entspannungstechniken und können je nach erkannter Indikation verschiedene Methoden auswählen und einsetzen.