350036 VU Übergreifende Ballspiel-Fähigkeiten entwickeln: Vermittlungskonzepte - Abt. E (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 06.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 13.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 20.03. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 10.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 17.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 24.04. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 08.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 15.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 22.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 29.05. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 05.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 12.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 19.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
- Mittwoch 26.06. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ I, Halle 6 Turnsaal EG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Lehrveranstaltung hat immanenten Prüfungscharakter, die zu erbringende Leistung setzt sich zusammen aus:- Praktischer Teil (Präsenz, Durchführung eines Lehrauftritts, aktive Mitarbeit)
- Mündlicher Teil (Diskussion, Reflexion)
- Schriftlicher Teil (Erstellung von Stundenbild & Reflexion)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
- Mündlicher Teil (Diskussion, Reflexion)
- Schriftlicher Teil (Erstellung von Stundenbild & Reflexion)Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Leistungsbeurteilung durch folglich Bewertung der laufenden Mitarbeit und der abzugebenden LV-Protokolle (Feedback), wie folgt gewichtet:- Präsenz, Durchführen eines Lehrauftritts und aktive Teilnahme (Mitarbeit) im praktischen Unterricht: 40%
- Erstellung von Stundenbild, Protokoll und Reflexion die im Präsenzbetrieb abgehaltenen Einheiten betreffend (bezugnehmend auf die zentrale Fragestellung: Was habe ich aus der heutigen Einheit für mich persönlich mitgenommen?): 60%Aus den Teilleistungen erkenntlich sollte sein:
- Vorhandenes Wissen um zentrale sportspieldidaktische Konzepte
- Vorhandenes Wissen um methodisch-didaktische Wege zur Vermittlung
- Vorhandenes Wissen um sinnvolle Parameteränderungen zum Erreichen von technisch-taktischen Zielen
- Demonstrations- und Vermittlungsfähigkeit grundlegender technischer und taktischer Elemente diverser Spielsportarten.
- Erstellung von Stundenbild, Protokoll und Reflexion die im Präsenzbetrieb abgehaltenen Einheiten betreffend (bezugnehmend auf die zentrale Fragestellung: Was habe ich aus der heutigen Einheit für mich persönlich mitgenommen?): 60%Aus den Teilleistungen erkenntlich sollte sein:
- Vorhandenes Wissen um zentrale sportspieldidaktische Konzepte
- Vorhandenes Wissen um methodisch-didaktische Wege zur Vermittlung
- Vorhandenes Wissen um sinnvolle Parameteränderungen zum Erreichen von technisch-taktischen Zielen
- Demonstrations- und Vermittlungsfähigkeit grundlegender technischer und taktischer Elemente diverser Spielsportarten.
Prüfungsstoff
Alle Informationen, die während der drei Präsenzunterrichtseinheiten an die Studierenden vermittelt wurden. Zusätzlich werden schriftliche Unterlagen bei Bedarf bereitgestellt.
Literatur
Relevante Unterlagen werden auf der Lernplattform hochgeladen.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:06
Die Studierenden sollen
… das ‚Handwerk‘ von Ballspielen erlernen. Sowohl die grundlegenden technischen Fertigkeiten (Zuspiel, Ballannahme bzw. Ballmitnahme, Abschluss) als auch die grundlegenden taktischen Komponenten (individual-, partner- und gruppentaktische Handlungsweisen) der jeweiligen Sportspielkategorien (v.a. Zielwurfspiele, Zielschussspiele, Rückschlagspiele) werden vorgestellt und in der Praxis angewendet.
… wesentliche methodisch-didaktische Grundsätze in der Spielvermittlung (Sportspielvermittlungskonzepte) kennenlernen und umsetzen.
… Spiel-, Übungs- und Wettkampfformen (ballspielübergreifend) durchführen können.
… über Sicherheitsaspekte Bescheid wissen.
… Wissen über sinnvolle Parameteränderungen erlangen, um Sportspiele auch in Könnens-heterogenen Gruppen anleiten zu können.INHALTE
… Sportspielübergreifende, didaktische Konzepte (v.a. S-Ü-S, genetisches Lehrkonzept)
… didaktisch-methodische Wege zur Vermittlung von Ballspielfertigkeiten
… Entwicklung individual-, partner- und gruppentaktischer Handlungsweisen mittels (Ball-)Spielformen
… Anpassung von Spielformen an unterschiedliche Könnens-Niveaus
… Durchführung von Ballspielen in Könnens-heterogenen GruppenMETHODEN
In jeder der für jede Gruppe anberaumten vier Präsenzeinheiten wird eine der drei großen Sportspielkategorien (Zielwurfspiele, Zielschussspiele, Rückschlagspiele) und eine weitere Kategorie (Spiele, die nicht den vorher genannten Kategorien zuzuordnen sind, zum Beispiel Endzonenspiele, Präzessionsspiele, Abwurfspiele) thematisiert und deren grundlegende technische Ballspielfertigkeiten (Zuspiel, Ballannahme bzw. Ballmitnahme, Abschluss) vorgestellt.
- Lehrsequenzen des LV-Leiters (Inputs)
- Analyse der vorgestellten Sequenzen mittels gemeinsamer Reflexion
- Gemeinsames Erarbeiten technisch-taktischer Elemente die jeweilige Sportart betreffend