Universität Wien

350038 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. A (2018W)

1.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Diese Lehrveranstaltung findet im Wechsel mit Abt. B statt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Findet teilgeblockt an 5 Terminen statt. Werden spätestens in der 1. VO bekannt gegeben

  • Montag 01.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 15.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 29.10. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 12.11. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 26.11. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 10.12. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 07.01. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
  • Montag 21.01. 12:30 - 14:00 ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
    ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.

Die Studierenden lernen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Studierenden können sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen,
zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen einsetzen.

Die Studierenden wissen um den Nutzen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentationen.

Prüfungsstoff

Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)

Literatur

Wird in der LV bekanntgegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 11.08.2022 00:26