350038 VU Grundlagen der Sportinformatik - Technologien für BuS - Abt. A (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung findet im Wechsel mit Abt. B statt.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.09.2018 09:00 bis Fr 21.09.2018 12:00
- Abmeldung bis Mi 31.10.2018 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Findet teilgeblockt an 5 Terminen statt. Werden spätestens in der 1. VO bekannt gegeben
-
Montag
01.10.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
15.10.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
29.10.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
12.11.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
26.11.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
10.12.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
07.01.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß -
Montag
21.01.
12:30 - 14:00
ZSU - USZ II, EDV Raum, 2. Stock
ZSU - USZ II, Hörsaal, Dachgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Studierenden lernen sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen, zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen in Ihrer Grundanwendung kennen und anwenden.Die Studierenden lernen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentation kennen und anwenden
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Studierenden können sportinformatische bzw. technologische Hilfsmittel zum Vermitteln und Analysieren von Bewegung bzw. zur Auswertung von Leistungsentwicklungen,
zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen einsetzen.Die Studierenden wissen um den Nutzen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentationen.
zur Leistungserhebung und zur Durchführung von Schulsportveranstaltungen einsetzen.Die Studierenden wissen um den Nutzen technologischer Systeme und Datenbanken als Hilfsmittel für Unterrichtsdokumentationen.
Prüfungsstoff
Vortrag & Eigenständige Aufgabenlösung (tw. in Kleingruppen)
Literatur
Wird in der LV bekanntgegeben
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 11.08.2022 00:26