Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
350045 VO MTT.2.IV - Berufsspezifische Rechtsgrundlagen (2025S)
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Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- N Montag 03.03. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 10.03. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 17.03. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 24.03. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 31.03. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 07.04. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 28.04. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 05.05. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 12.05. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 19.05. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 26.05. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 02.06. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 16.06. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 23.06. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 30.06. 16:30 - 18:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mündliche Prüfung am Ende des Semesters, bei der Fragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten mehrheitlich positiv beantwortet werden müssen.Den Studierenden wird noch im Laufe des Semesters ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsfragen werden ausnahmslos aus dem Fragenkatalog gestellt. Durch das zeitnahe Bereit-stellen des Fragenkatalogs können die Fragestellungen laufend mit den zur Verfügung gestellten Vorlesungsunterlagen abgeglichen werden.Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Praxisorientiertes Verstehen der wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Gesundheitsrechts sowie
der mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete.Für eine positive Beurteilung müssen mindestens zwei Fragen exakt und in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen beantwortet werden.Für eine Beurteilung mit den Noten „sehr gut“ oder „gut“ ist es nicht nur erforderlich, sämtliche Fragen in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen, sondern auch vertiefende oder Ver-ständnisfragen positiv zu beantworten.Die Beurteilung ergibt sich aus dem Grad, mit dem auch vertiefende oder Verständnisfragen be-antwortet werden können sowie sprachlichen Genauigkeit, mit der die Begrifflichkeiten widerge-geben werden können.Das Zitieren oder Auswendiglernen von Gesetzesbestimmungen ist nicht erforderlich.
der mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete.Für eine positive Beurteilung müssen mindestens zwei Fragen exakt und in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen beantwortet werden.Für eine Beurteilung mit den Noten „sehr gut“ oder „gut“ ist es nicht nur erforderlich, sämtliche Fragen in Übereinstimmung mit den Vorlesungsunterlagen, sondern auch vertiefende oder Ver-ständnisfragen positiv zu beantworten.Die Beurteilung ergibt sich aus dem Grad, mit dem auch vertiefende oder Verständnisfragen be-antwortet werden können sowie sprachlichen Genauigkeit, mit der die Begrifflichkeiten widerge-geben werden können.Das Zitieren oder Auswendiglernen von Gesetzesbestimmungen ist nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
- Vortrag/Vorlesung
- praktische Fälle
- praktische Fälle
Literatur
Ein Skriptum über das Berufsrecht der TrainingstherapeutInnen wird am Semesterbeginn zur Verfügung gestellt. Die restlichen Lehrinhalte erfolgen auf Basis von VO-Unterlagen, die jeweils unmittelbar vor VO-Beginn an alle Hörerinnen und Hörer verteilt werden.Sonstige Literaturhinweise:
Felix ANDREAUS/Claudia EICHINGER, Rechtsgrundlagen für Gesundheitsberufe, 3.Auflage, Facultas Verlag
SLADECEK/MARZI/MEISSL-RIEDL, Recht für Gesundheitsberufe, 10. Auflage, 2021, LexisNexis ARD ORACLUST/HAGER-RUHS, MABG - Sonderausgabe, 2014, Manz-Verlag
FLEMMICH/HAIS/WAGNER-KRAIMER, Medizinische Assistenzberufe-Gesetze, 2015, ÖGB-VerlagRESCH/WALLNER (Hrsg.) Handbuch Medizinrecht, 3. Auflage, 2020, LexisNexis ARD ORAC
WALLNER, Medizinrecht, 2. Auflage, 2022, Manz Verlag
Felix ANDREAUS/Claudia EICHINGER, Rechtsgrundlagen für Gesundheitsberufe, 3.Auflage, Facultas Verlag
SLADECEK/MARZI/MEISSL-RIEDL, Recht für Gesundheitsberufe, 10. Auflage, 2021, LexisNexis ARD ORACLUST/HAGER-RUHS, MABG - Sonderausgabe, 2014, Manz-Verlag
FLEMMICH/HAIS/WAGNER-KRAIMER, Medizinische Assistenzberufe-Gesetze, 2015, ÖGB-VerlagRESCH/WALLNER (Hrsg.) Handbuch Medizinrecht, 3. Auflage, 2020, LexisNexis ARD ORAC
WALLNER, Medizinrecht, 2. Auflage, 2022, Manz Verlag
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
MTT.2.IV
Letzte Änderung: Fr 31.01.2025 08:06
- Grundzüge des Berufsrechts weiterer Gesundheitsberufe
- Grundzüge des Krankenanstaltenrechts
- Grundzüge des Arbeits- und Dienstrechts
- Grundzüge des Schadenersatzrechts
- Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts
- Grundzüge des Strafrechtes
- Grundzüge des ZivilrechtsDie Studierenden erlernen im Rahmen der Vorlesung die Grundlagen des Berufsrechts der Trai-ningstherapeut/-innen sowie die wesentlichen Grundlagen von für die Berufsausübung relevanten verwandten Rechtsbestimmungen. Die Studierenden wissen am Ende des Semesters wo aktuelle Rechtsvorschriften zu finden sind und wie diese grob angewendet werden können. Die Vorlesung soll es Studierenden ermöglichen, sie betreffende Rechtsvorschriften allgemein zu kennen und einordnen zu können.
Die zentrale Methode ist jene der Vorlesung, in der den Studierenden unter anderem durch die Verwendung von Präsentationen und mit Hilfe des Rechtsinformationssystems des Bundes die zentralen Inhalte vermittelt werden sollen. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf das Bespre-chen praxisrelevanter Beispiele gelegt. Durch das stetige Bezugnehmen auf das Berufsrecht der Trainingstherapie sollen auch weiter entfernte Rechtsgebiete anschaulich gemacht werden kön-nen.
Die Kommunikation mit den Studierenden erfolgt laufend sowohl über Moodle als auch über E-Mail, sodass ein regelmäßiger Austausch, insbesondere im Hinblick auch auf Lehrinhalte, Lernunter-lagen und Prüfung sichergestellt ist.
Die Studierenden werden laufend ermuntert, eigene Fragestellungen einzubringen und dadurch die Praxisrelevanz zu erhöhen.