350046 UE Wasserspringen (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.09.2019 09:00 bis Fr 20.09.2019 12:00
- Anmeldung von Di 01.10.2019 09:00 bis Mo 07.10.2019 12:00
- Abmeldung bis Do 31.10.2019 12:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 04.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 11.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 18.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 25.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 08.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 15.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 22.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 29.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 06.12. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 13.12. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 10.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 17.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 24.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
- Freitag 31.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Elemente und praktische Übungen des Wasserspringens im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts.Methodik der Grundschule des Wasserspringens (Brett- und Turmspringen).Training zur Verbesserung des Eigenkönnens.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Beurteilung und Leistungskontrolle richten sich nach aktiver Teilnahme am Übungsgeschehen der Einheiten unter Einhaltung der Anwesenheitspflicht und der Entwicklung des Eigenkönnens aus individueller Perspektive.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Erwerb von Unterrichtskompetenz im schulischen Wasserspringen im Rahmen des Unterrichts aus Bewegung und Sport.Erwerb von Kenntnissen zum methodischen Aufbau der Grundschule des Wasserspringens.Verbesserung des Eigenkönnens (1m, 3m und 5m Turm)
Prüfungsstoff
Praktische Übungen
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 09.09.2020 08:49