Universität Wien

350046 UE Wasserspringen (2020W)

2.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 35 - Sportwissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

ACHTUNG - Beginn der LV ist Freitag, 09.10.2020!

  • Freitag 09.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 16.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 23.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 30.10. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 06.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 13.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 20.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 27.11. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 04.12. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 11.12. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 18.12. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 08.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 15.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 22.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad
  • Freitag 29.01. 09:00 - 10:30 ZSU - USZ I, Schwimmbad

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Elemente und praktische Übungen des Wasserspringens im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts.

Methodik der Grundschule des Wasserspringens (Brett- und Turmspringen).

Training zur Verbesserung des Eigenkönnens.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Beurteilung und Leistungskontrolle richten sich nach aktiver Teilnahme am Übungsgeschehen der Einheiten unter Einhaltung der Anwesenheitspflicht und der Entwicklung des Eigenkönnens aus individueller Perspektive.

Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 30. April, bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 30. September zu erfolgen. Studierende, die sich nicht von der ggst. Lehrveranstaltung abgemeldet haben, sind zu beurteilen. Bei negativer Beurteilung ist eine kommissionelle Prüfung unzulässig, der Besuch der Lehrveranstaltung ist zu wiederholen. Rechtsquelle: Satzung der Universität Wien §10 (4, 5, 6).

Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Feststellung einer erschlichenen Leistung (z.B.: Abschreiben, Plagiieren, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Fälschungen, Ghostwriting etc.) die gesamte PI-LV als geschummelt gewertet wird und als Antritt zählt. (Eintrag in U:SPACE: X = nicht beurteilt).

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Erwerb von Unterrichtskompetenz im schulischen Wasserspringen im Rahmen des Unterrichts aus Bewegung und Sport.

Erwerb von Kenntnissen zum methodischen Aufbau der Grundschule des Wasserspringens.

Verbesserung des Eigenkönnens (1m, 3m und 5m Turm)

Prüfungsstoff

Praktische Übungen

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: So 11.10.2020 09:09