350048 UE BW1III - Zielgruppenorientierung - Behinderung UE (2024S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Ziel ist eine bewusste Auseinandersetzung mit der oft erstmaligen Erfahrung zum Thema Behinderung und Sport im Zuge der aktiven Mitgestaltung einer Behindertensportveranstaltung zu initiieren.
Erhöhung des Einfühlungsvermögens und der Verantwortung im Umgang mit Menschen mit Behinderung im Sport. Schaffung eines problemzentrierten Methodenbewusstseins.
Erhöhung des Einfühlungsvermögens und der Verantwortung im Umgang mit Menschen mit Behinderung im Sport. Schaffung eines problemzentrierten Methodenbewusstseins.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 05.02.2024 09:00 bis Mi 21.02.2024 12:00
- Abmeldung bis So 31.03.2024 12:00
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Vorbesprechung findet am DO, 07.03.2024 statt.
Die oben stehenden Termine finden nicht alle statt, da Mitarbeit bei einer der folgenden Behindertensport-Wettkämpfen 2024 Teil der LV sind:
DI, 19./MI, 20.03.2024: SCHOOOL Games des Wiener Behindertensportverbandes ODER
SA, 08.06./SO, 09.06.2024: ÖBSV-Boccia-Cup in Wien ODER
SA, 15.06.2024: Wiener Schwimmmeisterschaften des Wiener Behindertensportverbandes ODER
SA, 29.06.2024: Wiener Leichtathletikmeisterschaften des Wiener Behindertensportverbandes
Als Vorbereitung für den Einsatz am Wettkampftag wird davor ein Training dieser Sportart besucht, mögliche Termine werden in der Vorbesprechung bekannt gegeben.
- Donnerstag 07.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 14.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 21.03. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 11.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 18.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 25.04. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 02.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 16.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 23.05. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 06.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 13.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 20.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
- Donnerstag 27.06. 17:00 - 18:30 ZSU - USZ II, Seminarraum II, 1. Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erhöhung des Einfühlungsvermögens und der Verantwortung im Umgang mit Menschen mit Behinderung im Sport. Schaffung eines problemzentrierten Methodenbewusstseins. Einführung zu pädagogischen Aspekten, trainingsspezifischen Maßnahmen und didaktischen Konzepten für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Kennenlernen von praktisch methodischen Beispielen durch Besuch eines Behindertensporttrainings. Aktive Mitarbeit an einem WOE: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Behindertensportveranstaltung.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Regelmäßige Präsenz Teilnahme und Mitarbeit.
Ein Praxistermin-Training und ein Praxistermin-Wettkampf muss wahrgenommen werden - jeweilige Aufgabenstellungen erfüllt werden. Nachträgliche schriftliche Reflexion mit problemzentrierter Auseinandersetzung zu bestimmten Themen und vorgegebener Fragestellungen, die schriftlich auszuarbeiten und zu den angegebenen Abgabedaten an die Lehrbeauftrage zu übermitteln sind.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Ein Praxistermin-Training und ein Praxistermin-Wettkampf muss wahrgenommen werden - jeweilige Aufgabenstellungen erfüllt werden. Nachträgliche schriftliche Reflexion mit problemzentrierter Auseinandersetzung zu bestimmten Themen und vorgegebener Fragestellungen, die schriftlich auszuarbeiten und zu den angegebenen Abgabedaten an die Lehrbeauftrage zu übermitteln sind.Die gesamte Leistungserbringung durch Studierende hat bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Wintersemesters bis spätestens am folgenden 31.03., bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des Sommersemesters bis spätestens am folgenden 31.10. zu erfolgen. Alle Studierende, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht fristgerecht abgemeldet haben, oder einen wichtigen Grund für den Abbruch der Lehrveranstaltung glaubhaft machen. (§ 10 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung der Universität Wien). Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist durch neuerliche Absolvierung zu wiederholen. Eine kommissionelle Beurteilung ist unzulässig. (§ 10 Abs 7 studienrechtlicher Teil der Satzung)Studierende, die bei Prüfungen unerlaubte Hilfsmittel verwenden (zB Schummeln, Abschreiben, Plagiieren, Fälschungen, Ghostwriting etc.), werden nicht beurteilt (Eintrag in u:space: X = nicht beurteilt). Der Prüfungsantritt wird im Sammelzeugnis gesondert dokumentiert und ist auf die zulässige Zahl der Antritte anzurechnen. (§ 12 Abs 6 studienrechtlicher Teil der Satzung)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für positive Beurteilung: Mind. 3/4 der theoretischen LV-Termine auf der Schmelz und der gewählte Wettkampftermin müssen in Präsenz wahrgenommen werden. Abgabe der schriftlichen Reflexion zur vorgegebenen Deadline.
Teilleistungen:
1.) Präsenz sowohl in LV auf der Schmelz (mind 3/4)
2.) 1 Wettkampftermin am Wochenende mit positiver Erfüllung der zugeteilten Aufgaben
3.) 1 Behindertensporttraining und positiver Erfüllung der zugeteilten Aufgaben
4.) Schriftliche Reflexion nach Vorgabe und zur Deadline abgegeben
5.) Qualität der Reflexion
Teilleistungen:
1.) Präsenz sowohl in LV auf der Schmelz (mind 3/4)
2.) 1 Wettkampftermin am Wochenende mit positiver Erfüllung der zugeteilten Aufgaben
3.) 1 Behindertensporttraining und positiver Erfüllung der zugeteilten Aufgaben
4.) Schriftliche Reflexion nach Vorgabe und zur Deadline abgegeben
5.) Qualität der Reflexion
Prüfungsstoff
Lernunterlagen wurden in Moodle gestellt: sowohl die im Unterricht verwendeten PP-Vorträge, als auch zusätzliche Sportregelwerke zur Wissensvermittlung bezüglich unterschiedliche Behinderungsgruppen und deren Sportarten.
Literatur
Literaturverweise sind zum jeweiligen Thema auf den Unterlagen in Moodle.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BW1III
Letzte Änderung: Do 16.05.2024 09:26